Christian Lindinger
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Es ist alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Daher möchte ich hier noch ein paar Worte sagen: Zunächst einmal ist festzustellen, dass wir unserer Polizei für die hervorragenden Dienste, die sie für unsere Sicherheit und unsere Gesellschaft leistet, äußerst dankbar sein müssen. Das letzte Beispiel haben wir im September erlebt, als Polizeibeamte unter Einsatz ihres Lebens den Anschlag auf das israelische Generalkonsulat hier in München verhindern konnten. Deshalb ein ganz besonderer Dank an unsere Polizei! Ich schließe ausdrücklich auch unsere Hundeführer ein, die meist an gefährlichen Brennpunkten an vorderster Front zum Einsatz kommen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Heute geht es darum, diesen abschlagsfreien Ruhestandseintritt mit 60 Jahren nach 20-jähriger Dienstzeit für die Diensthundeführer zu ermöglichen. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Wie die Vorredner schon gesagt haben, wurde die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Polizeibeamten waren damals mit 60 ruhestandsfähig, und bei ihnen wurde diese Grenze auf 62 Jahre heraufgesetzt. Das heißt im Klartext: Nach wie vor haben Polizeibeamte wegen ihres schwierigen und gefährlichen Dienstes die Möglichkeit, noch fünf Jahre früher in den Ruhestand einzutreten; dies geschieht meistens nach über 40-jähriger Dienstzeit. Wer während seiner Dienstzeit 20 Jahre diesen besonders schweren Dienst verrichtet hat, kann weiterhin schon mit 60 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Es hat auch keinen Sinn, einen 60-jährigen Polizeibeamten um 4:00 Uhr früh irgendeinem Verbrecher mit dem Streifenwagen nachfahren zu lassen. Es ist gut, dass das so ist. Seit 2017 gibt es die Möglichkeit, dies auch demjenigen anzuerkennen, der diesen Dienst zu ungünstigen Zeiten 450 Stunden pro Jahr geleistet hat. Was hier nicht beurteilt wird, ist die Gefährlichkeit des Einsatzes, die der Kollege Antragsteller erwähnt hat. Das ist für die Beurteilung kein Maßstab. Weiter muss man sagen: Es ist auch ohne diese 20-Jahre-Regelung möglich, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte vorzeitig in den Ruhestand gehen. Sie müssen dann halt einen Abschlag von 7,2 % in Kauf nehmen. Im vorliegenden Antrag geht es darum, die 20-jährige Tätigkeit als Diensthundeführer per se als Tätigkeit mit den vorbezeichneten besonders gesundheitsbelastenden Diensten gleichzustellen. Bei allem Respekt für die Arbeit unserer Diensthundeführer, das ist nicht vergleichbar. Aus diesen Gründen und um eine faire Gleichbehandlung innerhalb der gesamten Polizeifamilie zu gewährleisten, lehnen wir diesen Antrag ab. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
