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Jörg Baumann

AfD 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Polizei-Diensthundeführer erledigen mit ihren vierbeinigen Kollegen eine schwere, gefährliche und auch aufopferungsvolle Aufgabe. Sie agieren als Lebensretter, beteiligen sich an der Gefahrenabwehr und sind oft an vorderster Front dabei. Ich möchte mich darum bei den Kollegen herzlichst für ihren Einsatz im Dienst an der Allgemeinheit bedanken. Wir als AfD möchten mit diesem Antrag eine Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen. Es ist eine Ungerechtigkeit, die die betroffenen Beamten schon länger intensiv beschäftigt und auch massiv verärgert. Betrachtet man sich die Angelegenheit näher, muss man schon von einer großen Ungleichbehandlung sprechen; denn es ist so: Vollzugsbeamte, die eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von mindestens 20 Jahren im besonders belastenden Schicht- oder Wechselschichtdienst oder in vergleichbar belastenden unregelmäßigen Diensten zurückgelegt haben, können auf Antrag mit 60 Jahren ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand gehen. Dies steht in Artikel 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. Hierfür kommen unter anderem Zeiten in Betracht, in denen die Beamten in Einsatzzügen bei den Polizeipräsidien oder in Einsatzbereitschaften der Bereitschaftspolizei hauptamtlich und ständig als nicht offen ermittelnde Polizeibeamte oder in Fahndungs- oder Observierungsgruppen eingesetzt waren. Vergleichbar belastende unregelmäßige Dienste liegen, wie im Übrigen auch im Schicht- oder Wechseldienst, nur bei einer ständigen Verwendung in den oben genannten Tätigkeiten vor. Auch Polizei-Diensthundeführer haben eine sehr schwierige und aufopferungsvolle Aufgabe, die nur unter extremer Belastung und außerordentlich hohem persönlichen Einsatz geleistet werden kann, und das eben zu unregelmäßigen Dienstzeiten. Sie werden häufig an Brennpunkten eingesetzt, an denen sich besonders schwere Straftaten ereignen, und arbeiten dabei oft unter schwierigsten Bedingungen. Viele Einsätze sind nicht planbar. Die Tätigkeit ist generell mit der polizeilichen Arbeit bei den Einsatzzügen zu vergleichen. In diesem Zusammenhang muss vermerkt werden, dass die Polizei-Diensthundeführer dieselbe Dienststelle wie der Einsatzzug haben, der diese Versorgung bekommt. In der Regel müssen die Polizei-Diensthundeführer sieben Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag abdecken. Außerdem verrichten die Polizei-Diensthundeführer oft ihren Dienst gemeinsam mit dem Einsatzzug, beispielsweise bei Demonstrationen, bei Fußballspielen oder anderen Großveranstaltungen. Gerade bei solchen Veranstaltungen suchen die Polizei-Diensthundeführer im Vorfeld beispielsweise nach Sprengstoff. Außerdem werden die Polizei-Diensthundeführer mit ihrem Polizeihund zur Verhinderung von Ausschreitungen eingesetzt, sprich: Der Hund wird dann zu einem Schutzhund. Im Anschluss und in der Nachbetreuung dieser Einsätze wird er dann den Polizei-Diensthundeführern wieder übergeben. Dies zeigt, dass die Arbeit als Polizei-Diensthundeführer ein ähnlich belastender Dienst ist, wie ihn auch die Beamten im Einsatzzug verrichten. Aus Gründen der Fürsorgepflicht ist die Staatsregierung darum gehalten, den Einsatz als Polizei-Diensthundeführer als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu werten. Es ist nicht einzusehen, dass Polizei-Diensthundeführer auch nach mindestens 20 Dienstjahren nur mit einem Versorgungsabschlag mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den Kollegen, die nicht weiter hinnehmbar ist. Wir fordern eine umgehende Gleichbehandlung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Die fleißigen Kollegen haben die Gleichstellung mehr als verdient. Mit warmen Worten und einem feuchten Händedruck ist es hier nicht getan. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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