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Alexander Flierl

CSU 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als CSU-Fraktion ist klar, dass es nur eine Antwort auf die zentralen Fragen und auf die Herausforderungen geben kann, vor denen wir in unserer Gesellschaft und in unserem Land stehen, wenn es darum geht, die Klimakrise und die Biodiversitätskrise zu meistern: Wir können das nämlich nur zusammen, im Schulterschluss mit unseren Bäuerinnen und Bauern, mit unserer Landwirtschaft angehen und müssen das auch. Unsere Landwirte sind nicht Teil des Problems, sondern der wesentliche, entscheidende Teil der Lösung, wenn es darum geht, diese Herausforderungen zu meistern. (Beifall bei der CSU) Deswegen ist es für uns klar, wenn wir über Naturschutzrecht, über die Maßgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes reden und diskutieren, dass wir immer darum ringen, die besten und pragmatischen Lösungen zusammen mit den Landbewirtschaftern und den Landnutzern zu entwickeln: mit den Bäuerinnen und Bauern, mit den Imkerinnen und Imkern, mit den Fischerinnen und Fischern, mit den Jägerinnen und Jägern. Das ist unsere Maßgabe, an der wir dann auch alle Änderungen messen müssen. Jetzt kommen wir konkret zu dem Gesetzesvorschlag der AfD: Nach der Begründung hätte man meinen können, es geht hier um große, wesentliche Punkte, die angegangen und geändert werden sollen. Da kann ich nur sagen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Es geht schlichtweg nur um das Walzverbot, einen sicherlich wichtigen Punkt, aber eben nur einen Punkt. Wenn wir darüber reden, wie wir unsere naturschutzrechtlichen Bestimmungen pragmatisch ausgestalten, ist es eben nur ein Punkt. Aber es ist sicherlich kein wesentlicher und großer Wurf, den Sie hier heute in die Diskussion und in den Raum stellen; denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist die Zerstörung von Gelegen von Bodenbrütern generell schon verboten. Es gibt auch Bußgeld- und Strafvorschriften. Das durch das Volksbegehren eingeführte Verbot des Walzens auf Grünlandflächen zielt unabhängig von den bundesrechtlichen Vorgaben auf einen präventiven Schutz von Wiesenbrütern ab und geht damit über die Bundesvorgaben hinaus. Ich bin ganz erstaunt, dass jetzt auch die AfD endlich erkannt hat, welche Bedeutung dieses Volksbegehren hatte. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben unterschrieben, 18 % der Wahlberechtigten. Ich glaube, das macht deutlich, dass wir ein großes gesellschaftliches Anliegen haben, demzufolge mehr Wert auf den Schutz der Naturschönheiten, auf den Natur- und Artenschutz gelegt werden muss. Damals aber war schon erkennbar, dass der Text des Volksbegehrens beim Walzverbot unzureichend war, weil er keine Ausnahmen vorsah. Deswegen haben wir als die die Staatsregierung tragenden Fraktionen mit dem Versöhnungsgesetz schon damals Ausnahmemöglichkeiten eingebaut. Die AfD-Fraktion übersieht hier, dass es seit dem 15. März sehr wohl schon Ausnahmen vom generellen Walzverbot gibt und die Bezirksregierungen entsprechende Ausnahmen zulassen können, wenn es die Witterungs- oder Bodenverhältnisse erfordern. Gebietsbezogene Ausnahmen müssen ermöglicht werden. Das ist eine klare Verbesserung durch das Versöhnungsgesetz, die wir damals schon mit auf den Weg gebracht haben. Noch aus einem weiteren Grund ist Ihr Gesetzentwurf, Ihr Vorschlag völlig untauglich und führt nicht weiter. Vielmehr droht sogar, dass Sie damit das Kind mit dem Bade ausschütten. Sie ignorieren eindeutig gewichtige Gründe des Artenschutzes und wichtige Belange des Wiesenbrüterschutzes und lassen etwas völlig außer Acht: Sie wollen das Walzverbot ersatzlos streichen. Das ist sicherlich nicht zielführend und schießt weit über das Ziel hinaus. Ich sage Ihnen klipp und klar: Das wäre ein Bärendienst; denn unsere Landwirtinnen und Landwirte, unsere Bäuerinnen und Bauern legen Wert auf Artenschutz. Sie legen Wert auf Naturschutz. Sie wissen genau, wie sie ihre Böden zu bewirtschaften haben, und nehmen auf besonders schützenswerte Arten Rücksicht; sie bilden sich auch fort und ergreifen die entsprechenden Maßnahmen, damit Gelege nicht zerstört werden. Deswegen ist es wesentlich zielführender – dafür treten wir als CSU-Fraktion und auch zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER ein –, dass wir gesetzliche Regelungen anpassen, dass wir uns auf die Wiesenbrütergebiete fokussieren – dort zum Beispiel auch ein klares Walzverbot festlegen –, aber eben nur auf diese. Starre bürokratische Regelungen, manchmal auch etwas schwerfällige bürokratische Regelungen müssen wir über die Bezirksregierungen modifizieren. Dafür werden wir entsprechende Vorschläge machen. Ihr Vorschlag führt da aber nicht weiter. Eine generelle Aufhebung des Walzverbots wäre eindeutig nicht zielführend und ginge auch weit über das hinaus, was die Landwirtinnen und Landwirte wünschen. Deswegen werden wir nach entsprechender Diskussion, nach Verweisung in den Ausschuss Ihrem Gesetzesvorschlag nicht nähertreten und diesen ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Flierl. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stadler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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