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Josef Lausch

FREIE WÄHLER 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es liegt mir fern, hier Ampel- oder GRÜNEN-Bashing zu betreiben. Das braucht es auch gar nicht. Wir reden über diesen Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung. Grundsätzlich ist dieses Thema wichtig und richtig und der Gesetzentwurf von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sicherlich gut gemeint. Leider ist er nicht gut gemacht. Auch wir und die Bayerische Staatsregierung sind für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen. Unser Wirtschaftsminister hat das schöne und passende Wort von der Heimatenergie geprägt. "Heimatenergie" heißt aber auch, dass vor Ort die Bürgerinnen und Bürger die Erneuerbare-Energien-Anlagen akzeptieren. Der Kollege Steffen Vogel kann auch lesen und hat mir etliche Punkte schon vorweggenommen. Aber das macht nichts, wenn ich das wiederhole. An privilegierten Stellen wie Autobahnen und Gleisen sind die Gemeinden eh schon benachteiligt, wenn eine Autobahn durch ihre Kommune geht. Genau diese Bürgerinnen und Bürger sollen nicht von einer Erneuerbare-Energien-Anlage profitieren. Ich weiß nicht, ob das Prinzip ist oder ob es übersehen worden ist. Das erschließt sich mir nicht. Das ist bei Windanlagen schon thematisiert worden. Ich bin seit 2002 in der Kommunalpolitik aktiv, wie die meisten meiner Kollegen von FREIEN WÄHLERN und der CSU. Ich muss es als naiv bezeichnen, wenn man meint, ein Bürgermeister, ein Gemeinderat einer Kommune beteiligt die Nachbargemeinde am Ende des Tages nur aus Goodwill. Seien wir doch ehrlich: Jedem Gemeinderat und jedem Bürgermeister ist das Hemd näher als die Jacke. Ich habe noch keinen Bürgermeister und keinen Gemeinderat gesehen, der von der Caritas aufgestellt wurde. Dann werden sicherlich die benachbarten Gemeinden nicht an den Umlagen beteiligt. Deswegen ist im Entwurf der Bayerischen Staatsregierung diesen Artikel drin. So naiv sind wir nicht. Auch in Artikel 6 zu den Beteiligungsvereinbarungen ist die Regelung unbestimmt und bleibt ohne Nennung konkreter Höhen im Vertrag. Das macht es schwierig. Auch bei den 0,3 Cent pro Kilowattstunde ist wie schon gesagt nicht genannt, ob es um die eingespeiste oder die fiktive Strommenge geht. Auch die für die Zahlung einer Ausgleichsabgabe erforderliche Ermittlung der fiktiven Strommengen erfolgt in der Praxis im Fünf-Jahres-Zyklus. Das macht es schwierig, die Zahlungspflicht jährlich zu veranlagen. Das ist in der Praxis unvereinbar. Das verpflichtende Angebot von mindestens 20 % der Investitionssumme und vieles mehr ist schon genannt worden. Auch der Energie-Atlas Bayern ist ein hervorragendes Portal; wir brauchen kein zweites. Der Gesetzentwurf ist leider in vielen Teilen zu ungenau – ich will nicht das Wort "schlampig" in den Mund nehmen – und schafft anstelle von Klarheit für die Kommunen und für die Betreiber mehr Unsicherheit. Die Bundesregierung hat versäumt, hier eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Das wäre im Sinne des Wettbewerbsrechts, der Gleichheit und der Gerechtigkeit unter den Bundesländern fair und sinnvoll gewesen. Die Bayerische Staatsregierung muss diesen Makel der Bundesregierung ausbessern. Ein handwerklich durchdachter, perfekter Gesetzentwurf ist heute Vormittag auf den Weg gebracht worden. Dieser Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist daher abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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