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Martin Stümpfig

GRÜNE 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung der Menschen an der Energiewende und am Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein enorm wichtiger Baustein zum Erfolg. Überall dort, wo die Menschen an einer Windkraftanlage oder an einer Photovoltaikanlage beteiligt sind, steigt die Akzeptanz. Deshalb braucht es hier in Bayern ganz dringend ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich glaube, Sie können sich alle sehr gut daran erinnern, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) dass Anfang des Jahres der Bürgerentscheid in Mehring über die Pläne im Altöttinger Forst negativ ausging. Aber da kann man nur sagen: Was die Staatsregierung dort gemacht hat, war maximal schlecht. Genau so sollte man es eben nicht machen. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So ein Schmarrn!) Jahrelang gegen die Windkraft hetzen und sagen, in Bayern weht doch kein Wind, und dann kündigen Markus Söder und Hubert Aiwanger an, genau dorthin im Landkreis Altötting den größten Windpark Bayerns setzen zu wollen. Gleichzeitig entwickeln die Bayerischen Staatsforsten ein Ausschreibungsmodell, mit dem die kommunale Beteiligung und die Bürgerbeteiligung maximal erschwert wird. Wenn man also lernen will, wie man es nicht machen sollte, wie man kommunale Beteiligung und Bürgerbeteiligung mit den Füßen tritt, muss man nur schauen, was die Staatsregierung tut. Ich komme zurück zu meinem ersten Satz: Deshalb ist es so wichtig, dass wir in Bayern ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz haben. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Wir – das können wir mit Stolz sagen – legen hier einen einzigartigen Gesetzentwurf vor. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Einzigartig!) Wir haben nämlich aus den bestehenden Gesetzen der unterschiedlichen Bundesländer das Beste genommen, haben es auf Bayern zugeschnitten und haben uns gleichzeitig mit allen Energiegenossenschaften in Bayern, mit den Praktikern, vernetzt. In einer Anhörung am 2. Juli haben wir uns angeschaut, was rein soll und was nicht rein soll, damit die Bürokratie nicht zu groß wird, damit es passgenau auf Bayern zugeschnitten ist. Was Ihnen heute in der Ersten Lesung vorliegt, ist erstens eine klare Ansage, dass alle neuen Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen größer 1 MW verpflichtend eine Bürgerbeteiligung vorweisen müssen. Zweitens ist das Gesetz bürokratiearm; es enthält wenige zentrale Artikel. Drittens ist es praxisnah, wie ich schon erwähnt habe. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit den Praktikern, mit den Bürgerenergiegesellschaften vor Ort entwickelt. In Zukunft soll es im Geldbeutel der Anwohner:innen oder der Gemeinde vor Ort klingeln, wenn sich ein Windrad dreht oder die Sonne auf eine Photovoltaikanlage scheint. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich fasse das Herzstück unseres Gesetzentwurfs kurz zusammen: Der Vorhabenträger informiert die Standortgemeinde, die beiden setzen sich dann zusammen und einigen sich auf ein Beteiligungsformat. Dabei haben sie aber maximale Freiheit. Sie können zum Beispiel sagen, die Kommune hat einen Anteil an der Windkraftanlage. Sie können auch sagen, die Bürger haben bestimmte Anteile an der Photovoltaikanlage. Sie können sagen, wir bieten einen günstigen Strompreis für die Region an. Dabei sind sie auch wieder frei, wie groß das ist, ob das für die ganze Kommune gilt oder für den gesamten Landkreis. Da haben sie maximale Freiheit. Hier entscheidet ganz klar die Kommune vor Ort mit dem Vorhabenträger, was jeweils das Passende ist. Maximale Freiheit, maximale Flexibilität, minimale Bürokratie – so sieht grüne Energiepolitik aus. (Beifall bei den GRÜNEN) Für den Fall, dass sich der Vorhabenträger nicht mit der Standortkommune einigt, gibt es eine Ersatzbeteiligung in Höhe von 0,3 Cent für die Kommune plus Nachrangdarlehen, was angeboten werden muss. Zusätzlich ist in allen Fällen eine Transparenzplattform vorgesehen, auf der veröffentlicht wird, welche Form der Bürgerbeteiligung realisiert wird, damit die anderen Kommunen, die sich auch auf den Weg gemacht haben, abschauen können, wie Kommune A oder Kommune B vorgegangen ist. Damit kommen wir schneller voran. All das erhöht die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien enorm. Es beschleunigt den Ausbau, und die Wertschöpfung bleibt vor Ort. Was sehen wir bei der Staatsregierung? – Wieder einmal Ankündigungen. Als bekannt wurde, dass wir ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz auf den Weg bringen wollen, hat unser Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dem Kabinett noch schnell vor dem Sommer eine Pressekonferenz gegeben, ein paar Eckpunkte angekündigt, heute wieder passgenau zur Ersten Lesung. – Wir können Sie anscheinend ganz schön fernsteuern, Herr Aiwanger, und vor uns hertreiben. Aber was Sie konkret planen, haben Sie heute wieder nicht gesagt. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Wenn du an die Legende glaubst, erzähle sie weiter! Es war nicht so!) Da gibt es ein paar Ankündigungen, so könnte man es machen oder so könnte man es machen, natürlich darf auch das Bashing auf die Ampel nicht fehlen. Dann kündigen Sie heute an, irgendwann im ersten Quartal 2025 sind wir so weit. – Wenn wir bei der Energiewende so langsam sind, wird das nie etwas. Machen Sie es einfach so, gurken Sie nicht weiter herum, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Das wird ja noch umgesetzt!) In zentralen Bereichen haben Sie eh schon abgeschrieben. Das sind genau die Punkte, die wir im Gesetzentwurf haben: 0,3 Cent, die Photovoltaikanlagen, die Kommunen werden beteiligt. Das sind die zentralen Bausteine unseres Gesetzentwurfs. Das haben Sie abgeschrieben. Machen Sie also nicht lange herum; etwas Besseres finden Sie nicht, stimmen Sie unserem Gesetz zu! (Beifall bei den GRÜNEN) Aber, Herr Aiwanger, wenn Sie schon abschreiben, dann machen Sie es bitte gescheit. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Keine Sorge! Ich habe nicht abgeschrieben! Keine Sorge!) Sie haben pauschale Abstände reingeschrieben. Diese waren schon bei 10 H und der Windkraft vollkommen verkehrt. Wir haben eigentlich lange Zeit gedacht, Sie seien zumindest teilweise lernfähig, aber anscheinend ist das nicht so. Jetzt schreiben Sie wieder pauschale Abstände bei der Bürgerbeteiligung hinein. Das macht überhaupt keinen Sinn. Die Projektierer und Energiegenossenschaften haben uns das noch einmal ganz klar gesagt: In dicht besiedelten Bereichen, zum Beispiel im Speckgürtel um München herum, sind Ihre 2,5 Kilometer um ein Windrad, eine PV-Anlage herum viel zu weit. In ländlichen Bereichen, wie in meiner Region, im Landkreis Ansbach, sind die 2,5 Kilometer viel zu eng. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Da geht es um die Gemeinde!) Kommen Sie also aus Ihren Amtsstuben heraus! Machen Sie nicht in München irgendein Gesetz, sondern gehen Sie vor Ort, reden Sie mit den Leuten, und dann kommt vielleicht etwas Gescheites heraus. Wir geben das den Kommunen in die Hand. Die Kommunen wissen es nämlich besser als Sie in München, was bei ihnen passgenau ist. Wir hoffen, dass Sie bei uns im Rahmen des Verfahrens noch richtig abschreiben. (Beifall bei den GRÜNEN) Herr Aiwanger, wenn Sie schon immer Zwischenrufe machen, muss ich schon einmal etwas sagen: Sie sind jetzt seit einem Jahr Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Staatsforsten. Wir haben bis zum Jahr 2022 eine Regelung gehabt, wonach die Bayerischen Staatsforsten den Kommunen die Flächen für die Windkraft verpachtet haben. Die Kommunen haben dann ausgeschrieben, sich den Projektierer gesucht und optimale Kommunalbeteiligung gehabt. Seit gut eineinhalb Jahren ist es jetzt genau andersherum. Jetzt wird großflächig und europaweit ausgeschrieben. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Das müssen wir!) – Nein, müssen Sie eben nicht! (Staatsminister Hubert Aiwanger: O mei, o mei! Was du alles weißt!) Sie haben bei den Staatsforsten ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem Sie sich nur auf die Waldfläche konzentrieren. Dabei kommt die marktbeherrschende Stellung heraus. Machen Sie als Aufsichtsratsvorsitzender endlich etwas! Machen Sie doch noch ein zweites Gutachten! (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja, Gutachten, Gutachten!) Dann werden Sie sehen: Es geht. Es war doch bis zum Jahr 2022 auch nicht rechtswidrig. Oder, Herr Aiwanger, kennen Sie irgendeine Klage gegen die Vergabe von Windkraftvorrangflächen bei den Bayerischen Staatsforsten? Das war nicht der Fall. Machen Sie also endlich einmal Nägel mit Köpfen. Sie können darauf direkt einwirken. Das ist Kommunal- und Bürgerbeteiligung. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber noch einmal zurück zu unserem Gesetzentwurf: In unserem Gesetzentwurf werden Kommunal- und Bürgerbeteiligung wirklich großgeschrieben. Die genaue Ausgestaltung der Beteiligung – das ist wirklich der springende Punkt – liegt dabei komplett in den Händen der Kommune. Die Kommune kann das genau anpassen. Sie kann sagen, okay, ich habe pauschale Einnahmen; ich finanziere in meinem Kindergarten vielleicht eine zusätzliche Fachkraft – was auch immer. Wir überlassen das komplett der Kommune, überlassen ihr große, große Freiheit; denn die Kommune vor Ort weiß es besser und hat von der lokalen Energiewende mehr Ahnung als ein Herr Aiwanger oder ein Herr Söder in München. Deswegen wollen wir das komplett in die Hände der Kommune legen. Wir trauen den Kommunen im Gegensatz zu Ihnen zu, dass sie im Rahmen der Beteiligung vor Ort die beste Entscheidung treffen. Deswegen ganz klar: Beschleunigen Sie die Energiewende! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf, der heute in der Ersten Lesung vorliegt, zu! Wenn Sie sich dazu nicht überwinden können, dann schreiben Sie ihn wenigstens richtig ab. Etwas Besseres werden Sie nicht finden. (Beifall bei den GRÜNEN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sie haben abgeschrieben!)

Alle Reden von Martin Stümpfig Protokoll ↗