Martin Schöffel
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, (Heiterkeit bei der AfD) liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur an das anschließen, was der Kollege Stefan Ebner schon ausgeführt hat. Bayern ist das Land der Sicherheit. Datensicherheit wird großgeschrieben, und das Finanzministerium ist übrigens auch das Ministerium für IT-Sicherheit. Ich danke für das ganze Lob, welches das LSI erhalten hat. Uns ist das wirklich wichtig, denn umgekehrt sind wir als bayerische Finanzverwaltung auch verantwortlich für das deutschlandweit erfolgreichste E-Government-Programm. Das ist unser ELSTER, das wir im Konsensverbund in Bayern programmieren und allen anderen Bundesländern zur Verfügung stellen. Wir haben in diesem Bereich bereits rund 22 Millionen Nutzer in Deutschland. Diese haben im vergangenen Jahr über ihre Nutzeradressen über 60 Millionen Steuererklärungen eingereicht. Das ist uns auch sehr wichtig, dass wir für den Steuerpflichtigen mit ELSTER ein einfacheres Angebot machen. Da wird auch noch viel kommen an einfacherer Programmierung. Umgekehrt entlasten wir auch unsere Mitarbeiter in den Finanzämtern. Es ist ein Riesenunterschied, ob die Daten online vorliegen und der Finanzbeamte selbst entscheiden kann, welche Belege er einsehen und anklicken will, oder ob alles Mögliche in Papierform ankommt. Deswegen ist IT-Sicherheit für uns sehr wichtig, weil wir die Nutzung entsprechend ausweiten wollen. Über das heutige Thema, die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union, die das gemeinsame Cybersicherheitsniveau in der EU entsprechend heben soll, ist bereits viel gesprochen worden. Sie betrifft überwiegend Unternehmen, rund 30.000 Unternehmen der kritischen Infrastruktur, und muss vorrangig vom Bund umgesetzt werden. Das wurde bereits gesagt. Ich möchte noch einmal betonen: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ergänzt das, was in der Hoheit des Landesgesetzgebers liegt. Wir setzen die Richtlinie eins zu eins um. Wir weiten die Regelung auf wichtige Behörden aus, die von der neuen Richtlinie betroffen und angesprochen sind. Es findet kein Gold-Plating statt. Wir machen keine erhebliche Bürokratie aus der ganzen Geschichte, aber es geht natürlich immer auch darum, zu sensibilisieren und zur Vorsicht aufzurufen; denn IT-Sicherheit ist wie gesagt ein sehr, sehr wichtiges Thema. Bayern nimmt das ernst. Wir haben in Bayern unsere Hausaufgaben ohnehin erledigt. Das wurde bereits angesprochen. Mit dem LSI haben wir eine Einheit gegründet, die deutschlandweit einmalig ist. Am 01.12.2017 hat der damalige Finanzminister Markus Söder das LSI weitblickend, kann man sagen, auf den Weg gebracht; denn die Problematik hat ja noch einmal deutlich zugenommen. Vorhin sind schon Zahlen genannt worden, was heute auch an Spam in unseren Netzen ankommt. Täglich müssen über 2 Milliarden Datensätze analysiert werden. Wir erhalten im Jahr – auch eine interessante Zahl – 470 Millionen E-Mails im öffentlichen Netz. Davon werden 340 Millionen E-Mails maschinell sofort geblockt und können die Sicherheitssperre nicht durchdringen. Dies zeigt, wie vorsichtig ein solches Netz ist. Vorhin wurde schon angesprochen, dass über 3.000 Cyberangriffe, die irgendwo im Netz angekommen sind, verhindert wurden, sodass kein Schaden entstanden ist, und dass wir, egal von welcher Seite die Angriffe erfolgen, zum Glück auch entsprechenden Schaden im staatlichen Netz verhindern konnten. Die Ausweitung des LSI ist ein wichtiger Punkt. Derzeit arbeiten dort 150 Spezialistinnen und Spezialisten. Das Ziel ist 200. Jetzt geht es also um die IT-Sicherheit im gesamten Staatsapparat, auch in den Kommunen. Natürlich sind nach dem Digitalgesetz auch die Kommunen bereits jetzt umfasst und zur IT-Sicherheit verpflichtet. Dies ist der Inhalt des Gesetzes. Am Ende geht es aber vor allem darum, sie bei der Datensicherheit zu unterstützen. Dafür steht das LSI zur Verfügung. Auch die bayerischen Kommunen arbeiten mehr und mehr digital. Die IT-Sicherheit muss dort mehr in den Fokus rücken. Durch die neue Richtlinie erhält das Thema noch einmal mehr Aufmerksamkeit. Bayern unterstützt die Kommunen beim Thema IT-Sicherheit, und es war von Anfang an auch Bestandteil der LSI-Idee, die Kommunen bei diesem Thema zu unterstützen, und zwar kostenlos. Wir verleihen beispielsweise das Siegel "Kommunale IT-Sicherheit", wenn eine entsprechende Zusammenarbeit stattgefunden hat, und führen individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die IT-Sicherheit durch. Es werden Arbeitshilfen und Schulungsveranstaltungen angeboten. Auch gibt es einen Warn- und Informationsdienst, der sich insbesondere an die Kommunen richtet, und natürlich unterstützt das LSI die Kommunen vor allem im Angriffsfall durch versierte Experten. Für alle ist es sehr interessant, jederzeit einmal das Einsatz- und Lagezentrum im LSI in Nürnberg zu besichtigen. Es ist sehr spannend, wie dort dann live nachvollzogen werden kann, wo möglicherweise Schadsoftware eingedrungen ist oder Probleme bestehen und wie dort dann auch schnell zugegriffen und geholfen werden kann. Mit der Zukunftskommission "#Digitales Bayern 5.0", die ja von unserem Finanzminister Albert Füracker geführt wird, wird gerade an einer zukunftsfähigen Ausrichtung der kommunalen Digitalisierung gearbeitet. Dabei ist auch die IT-Sicherheit von zentraler Bedeutung. Unser Ziel ist es, die bayerischen Kommunen bestmöglich auf Cybervorfälle vorzubereiten und ihnen zur Seite zu stehen. Insbesondere geht es dabei um kommunale Unternehmen wie Krankenhäuser, Wasserversorgungen und vieles andere mehr. Trotzdem haben wir hier eine schlanke und bürokratiearme Regelung gewählt, die auch in der Gesetzgebungskompetenz des Bayerischen Landtags liegt und sehr gut zu unserem Credo passt. Ich danke dem Landtag für die zügige Beratung. Da in den Ausschüssen eine zügige Beratung stattfand, kann unsere Gesetzesänderung jetzt auch schnell in Kraft treten, damit wir bei diesem Thema gut vorankommen. Die Entscheidung, das LSI zu gründen, war zukunftsweisend. Mit der fristgerechten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird der Freistaat Bayern seiner Vorreiterrolle in Fragen der IT-Sicherheit erneut gerecht. Ich darf Sie auch um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. Wir stellen dadurch Konformität mit dem Europarecht sicher. Wir eröffnen damit auch noch ein paar andere zukunftsfähige Möglichkeiten wie zum Beispiel Sitzungen per Videokonferenz bei der Bayerischen Landesstiftung und Ähnliches mehr und schaffen überflüssige Sonderregelungen in diesem Bereich ab. Bayern wird auch zukünftig das Thema IT-Sicherheit mit aller Kraft verfolgen und die besten Experten zusammenziehen, um das staatliche Netz, aber auch die Netze von Kommunen und kritischer Infrastruktur weiterhin zu schützen. Ich denke, auch der Bund und andere Länder können sich daran ein Beispiel nehmen. Wir sehen das auch an vielen Informationsbesuchen im LSI. Klar ist auch, wir müssen hier immer auf der Höhe der Zeit bleiben; denn wir müssen immer etwas besser und schneller sein als die, die uns angreifen wollen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Schöffel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/2591 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 19/2966. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2966. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Danke sehr. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Damit ist das Gesetz bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Digitalgesetzes und des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung". Ich gebe nun die Ergebnisse der vorher durchgeführten Wahlen eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags sowie einer Schriftführerin bekannt und komme zunächst zur Wahl eines Vizepräsidenten – Tagesordnungspunkt 5: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Markus Walbrunn entfielen 26 Ja-Stimmen und 131 Nein-Stimmen. Es gab 1 Enthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Markus Walbrunn nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Frau Abgeordnete Roon entfielen 25 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit hat Frau Abgeordnete Roon nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Nicole Bäumler, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) Abschaffung von unangekündigten Leistungsnachweisen an allen Schularten (Drs. 19/3339) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schluss mit Angst und Panik - Zeitgemäße Prüfungsformate für Bayerns Schülerinnen und Schüler! (Drs. 19/3425) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Frau Kollegin Nicole Bäumler für die SPD-Fraktion das Wort.
