Tobias Beck
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Auch in der Zweiten Lesung zu diesem Gesetz möchte ich von Anfang an betonen, dass es um die Sicherheit von Informationstechnik und kritischer Infrastruktur geht. Deshalb kann und darf es keine Diskussion darüber geben, ob eine Unterstützung erfolgen muss oder nicht, sondern es geht weiterhin lediglich um das Wie. Die weltweite Entwicklung der Bedrohungslage macht die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI – und dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – LSI – umso dringlicher. Wir sind mit immer raffinierteren und gezielteren Angriffen auf unsere digitalen Systeme konfrontiert. Cyberangriffe, die hochspezialisiert sind, haben das Potenzial, immense Schäden anzurichten und die ganze Gesellschaft vorübergehend lahmzulegen. Ob es sich dabei um Regierungsbehörden, Unternehmen oder sogar Privatpersonen handelt – niemand ist vor den Auswirkungen solcher Angriffe sicher. Wir sehen uns einer unsichtbaren Bedrohung gegenüber, die nicht nur schwer zu erkennen, sondern oftmals auch schwierig zu bekämpfen ist. Deshalb muss jetzt gehandelt werden. Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit – NIS-2 – muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei geht es um definierte Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der EU und um den Ausbau nationaler Kapazitäten für die Cybersicherheit. Ebenso geht es um die Meldepflicht für kritische Infrastruktur. Durch die NIS 2 sollen die Befugnisse des BSI weiter gestärkt werden und die Zusammenarbeit beim Thema IT-Sicherheit in Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft ausgebaut werden. Das Gesetz müsste eigentlich am 17. Oktober 2024, wie ich zuvor schon erwähnt habe, in nationales Recht umgesetzt werden. Aktuell ist es aber nicht absehbar, dass die Bundesregierung die von der EU gesetzten Umsetzungsfristen einhalten wird und einhalten kann. Vonseiten des Bundes wird sogar um Verständnis gebeten, dass keine Auskunft erteilt werden kann. Der Kollege Ebner hat das Frühjahr 2025 genannt. Ich möchte hier aber kein Ampel-Bashing betreiben, sondern nur sagen, dass die Opposition in Bayern immer fordert, sich auf bayerische Themen zu konzentrieren. Wir haben wieder mal gezeigt, dass genau das bei uns funktioniert. Wie selbstverständlich werden wir unsere Aufgaben termingerecht erledigen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das Bayerische Digitalgesetz ist nicht nur ein Gesetzestext, sondern auch ein Schlüssel zur digitalen Transformation. Es soll Innovation fördern, Bürokratie abbauen und den Menschen die Chancen und Herausforderungen der digitalen Welt näherbringen. Unser Bayerisches Staatsministerium für Digitales ist deshalb auch federführend an den Ausarbeitungen beteiligt gewesen. Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf betrifft das Gesetz über die Bayerische Landesstiftung. Hier möchten wir der Digitalisierung mit den getroffenen Maßnahmen mehr Anschub verleihen. Dieses Thema liegt klar beim Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, der das Gesetz in Erster Lesung vorgestellt hat. Wie Herr Adjei zuvor erwähnt hat: Der Digitalminister ist nicht da. Aber das liegt daran, dass es bei uns kein großes Hickhack um Zuständigkeiten gibt wie anderswo. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen. Die Bayerische Staatsregierung ist auf allen Ebenen handlungsfähig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir haben die Möglichkeit, Bayern zu einem Vorreiter in Sachen Digitalisierung zu machen und unseren Bürgerinnen und Bürgern eine moderne und zukunftsorientierte und vor allen Dingen sichere Infrastruktur zu bieten. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass mit der Digitalisierung auch Verantwortung und ethische Fragen einhergehen. Datenschutz, IT-Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre müssen auch in der digitalen Welt gewahrt bleiben. Uns liegt daran, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt und gleichzeitig die Risiken minimiert werden. Wir wollen als Freistaat Bayern die Unternehmen mit den Problemen, die sie in den betroffenen Bereichen wie der Energieversorgung, dem Gesundheitswesen, Verkehr und Transporten sowie den digitalen Infrastrukturen haben, nicht alleine lassen. Wir müssen doch ein großes Interesse daran haben, unsere kritische Infrastruktur und Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen. Insgesamt wird die NIS-2-Richtlinie in Bayern sowohl von staatlicher Seite als auch von privaten Akteuren als Anstoß gesehen, die Cyberresilienz zu verbessern und sicherzustellen, dass die bayerische Wirtschaft und Verwaltung vor wachsenden Bedrohungen im digitalen Raum bestmöglich geschützt wird. Deshalb bitten wir auch hier um Zustimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung hat dem Gesetz bereits mehrheitlich zugestimmt. Ich bitte Sie, auch hier zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Beck. – Nächster Redner ist Herr Kollege Benjamin Adjei für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
