Judith Gerlach
Wir leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Versorgung im ländlichen Raum. Außerdem stellen wir das Bewerbungsverfahren für die Landarztquote auf ein rein digitales Verfahren um. Das bisherige schriftliche Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß und bindet unnötig Ressourcen, die wir woanders brauchen. Die Heilberufekammern haben den Wunsch geäußert, die Kammerwahlen künftig auch elektronisch durchführen zu können. Diesem Anliegen kommen wir gerne nach. Wir erhoffen uns davon gerade bei jüngeren Kammermitgliedern eine höhere Wahlbeteiligung und mehr Interesse an der Arbeit der beruflichen Selbstverwaltung. Außerdem reduziert ein solches Verfahren die Kosten für die Kammern. Zudem möchten wir den Kammern mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand geben, rein kommerzielle Fortbildungsveranstaltungen abzulehnen, bei denen der Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht. Die Regelung ist mit der Landeskammer abgestimmt. Mit den Änderungen im Krankenhausgesetz wollen wir die Möglichkeit schaffen, die Zuständigkeit für Aufgaben, die der Bund im Rahmen der Krankenhausreform den Ländern zuweisen wird, bei Bedarf durch Rechtsverordnung auf nachgelagerte Behörden zu übertragen. Wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und hoffen auf Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
