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Judith Gerlach

26.09.2024 Sitzungen 19/28

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorstellen, der im Wesentlichen verschiedene Änderungen aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention zusammenfasst. Wir nutzen dabei auch die Gelegenheit, digitale Lösungen voranzubringen und damit die Verwaltungsverfahren für die Bürger und natürlich auch für die zuständigen Stellen effizienter zu machen. Ich darf Ihnen die wichtigsten Regelungen kurz erläutern. Wir wollen die Gesundheitsregionen plus, die wir schon ausgeweitet haben, verstetigen. Die Gesundheitsregionen plus sind für uns ein unverzichtbares Netzwerk, in dem regionale Akteure vor Ort gemeinsam am Ort zu gesundheitsbezogenen pflegerischen und natürlich jetzt auch präventiven Themen arbeiten. Bayern hat hierfür sehr früh die Weichen richtig gestellt. Dieses Investment ist gut angelegt. Wir müssen es aber weiter ausbauen. Die Verstetigung ist wichtig. Mit der Einrichtung im gesamten Freistaat bringen wir den Präventionsgedanken, die individuelle Gesundheitsversorgung und vor allem Vorsorge und die qualitätsvolle Versorgung der Menschen in die Fläche. Das ist also ein echter Rollout. Wir können trotz der Entscheidungsschwäche in Berlin gute und konkrete Lösungen vor Ort auf den Weg bringen. Damit können dort Lösungen entstehen, die letztendlich ganz individuell regional bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ankommen. Am 19. März 2024 hat der Ministerrat die Eckpunkte des Masterplans Prävention beschlossen, den wir gerade entwickeln. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wurde daraufhin beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines flächendeckenden und sektorenübergreifenden Netzwerks an den Gesundheitsämtern zu erstellen. Dazu soll an den 71 staatlichen und 5 kommunalen Gesundheitsämtern jeweils eine Geschäftsstelle für den Aufbau und Betrieb dieses Netzes eingerichtet werden. Sie werden damit Teil eines modernen öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Wir bringen noch mehr als bisher die Akteure vor Ort zusammen, und wir können vor allem so Synergien nutzen. Wir wollen zudem die laufenden Studiengänge in der Logopädie an der Universität Würzburg und der Universität Erlangen-Nürnberg sowie in der Physiotherapie an der TH Rosenheim auch über den 31. Dezember 2024 hinaus weiterführen. Nach den Berufsgesetzen des Bundes endet zu diesem Zeitpunkt die Modellklausel, und die Länder können Studienangebote nach Landesrecht fortführen. Das wollen wir mit dem anliegenden Gesetzentwurf tun. Damit haben die Hochschulen und die Studierenden bis zur anstehenden Novelle der Berufsgesetze durch den Bund Rechtssicherheit, die sie brauchen. Im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen wollen wir den Informationsfluss zwischen den Bezirksregierungen untereinander und zu den anerkannten Beratungsstellen erleichtern. So sollen Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, genau dort verfügbar sein, wo sie für die Beratung von Frauen erforderlich sind. Zudem möchten wir die Anforderungen an Praxen, die medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche anbieten, etwas erleichtern; diese müssen künftig die gesetzlich vorgeschriebene 24-Stunden-Notfallintervention nicht mehr ausschließlich selbst sicherstellen, sondern können das zum Beispiel auch über einen Kooperationsvertrag mit geeigneten Einrichtungen, zum Beispiel Kliniken, tun. (Unruhe) Am 9. April 2024 hat der Ministerrat beschlossen, die Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen der Landarztquote aufzunehmen. Diesem Beschluss kommen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die künftige ärztliche Versorgung in diesem Bereich. (Unruhe) Außerdem stellen wir das Bewerbungsverfahren für die Landarztquote auf ein rein digitales Verfahren um. (Unruhe)

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