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Oskar Atzinger

AfD 26.09.2024 Sitzungen 19/28

Wertes Präsidium, Frau Staatsministerin, Kolleginnen und Kollegen! Istud, quod tu summum putas, gradus est. – Das, was du für den Gipfel hältst, ist nur eine Stufe. So verhält es sich auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Getrieben durch den Druck der AfD, legt uns die Staatsregierung heute einen Versuch vor, den durch die Migrantenschwemme ausgelösten Problemen an den bayerischen Schulen Herr zu werden. Inzwischen hat nämlich auch die Bayerische Staatsregierung erkannt, dass Kinder, die nicht oder nur schlecht deutsch sprechen, den Lernerfolg einheimischer Schüler behindern. Ungefähr 18 Monate vor dem Schulbesuch soll daher bei jedem Kind eine Sprachstandserhebung durchgeführt werden, um einen etwaigen Förderbedarf zu erkennen und gegebenenfalls einen verpflichtenden Intensivkurs zum Erlernen der deutschen Sprache anzuordnen. Das alles ist in Anbetracht der babylonischen Sprachverwirrung an vielen bayerischen Schulen längst überfällig. In Hamburg wird dies schon seit zehn Jahren so praktiziert. Bei genauerer Analyse des Gesetzentwurfs stellen sich uns in der AfD-Fraktion einige Fragen: Wäre es denn nicht sinnvoller, noch früher eine Sprachstandserhebung vorzunehmen, etwa zwei Jahre vor dem Schulbesuch, um ein noch intensiveres Lernen des Deutschen anordnen zu können? – Die Kommunalverbände konstatieren, dass durch das Gesetz ein außerordentlicher Verwaltungsaufwand für die Schulen, die Kitas und die Jugendhilfe verursacht würde. Dabei würde das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip aufs Schwerste missachtet, da keinerlei adäquate finanzielle Unterstützung erfolge. Wieso versucht die Bayerische Staatsregierung nicht, sich mit den Kommunalverbänden gütlich zu einigen? – Auf die kommunalen Meldebehörden kommen doppelte Belastungen zu, da nicht nur die angehenden Schulkinder der Grundschule zu melden seien, sondern bei der Einführung des Gesetzes ebenfalls die Kinder des Vorjahrgangs, bei denen der Sprachstand zu erheben sei. Der von der Staatsregierung im Gesetzestext angegebene Mehraufwand, sowohl personell als auch finanziell, ist entschieden zu niedrig. Zum Beispiel werden für die Ausstellung der Bescheinigung über den Sprachstand Mehrkosten in der Verwaltung von 220.000 Euro geschätzt. Das sind nur zwei Euro pro Bescheinigung. Vom fehlenden Personal für die Ausstellung der Erklärungen einmal ganz abgesehen, wie möchte die Staatsregierung dieses Dilemma lösen? – Gerade bei den Maßnahmen, die einen verpflichtenden Besuch eines Intensivkurses oder gar die Rückstellung vom Besuch der Grundschule betreffen, ist im Text des Entwurfes sehr oft von "kann", "soll" und "grundsätzlich" die Rede. Hat die Staatsregierung hier Angst vor der eigenen Courage, oder warum finden sich hier solche juristischen Schlupflöcher, um die Maßnahmen zu umgehen? In Anbetracht der weiterhin anhaltenden Massenimmigration sind die Sprachstandserhebungen und Intensivkurse sicher eine vorübergehend richtige Maßnahme. Wenn aber nicht recht bald eine rigoros andere Migrationspolitik zur Anwendung kommt, werden auch an bayerischen Schulen in Zukunft nur noch Defizite gemessen, und die einheimischen Buben und Mädchen werden die Leidtragenden sein. Was gedenkt die Staatsregierung gegen diese Massenzuwanderung aus bildungsfernen Kulturen zu tun? Insgesamt ist festzustellen, dass unser Staat nicht nur durch Islamisierung, Deindustrialisierung und Einwanderung in die Sozialsysteme bedroht ist, sondern auch durch Bürokratie. Während für die Problemschilderung neun Zeilen und für die Problemlösung, die mutmaßliche Lösung, noch eine halbe Seite ausreichen, braucht es für die Erläuterung der entstehenden Kosten schon fünf Seiten, und sage und schreibe sieben Gesetze und Verordnungen müssen geändert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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