Werner Stieglitz
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Füracker, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf ist eine notwendige Antwort auf die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer Ebene im Bankensektor. Für den Entwurf möchte ich mich zunächst bei unserem Finanzminister Albert Füracker bedanken. Dank gebührt ihm nicht nur für das aufwendige Finden einer guten Lösung, sondern auch dafür, dass er den Haushaltsausschuss bereits vor der Sommerpause in geheimer Sitzung über dieses Thema informiert hat. (Beifall bei der CSU) Der Haushaltsausschuss kann sich auf unseren Finanzminister verlassen. In verständlichen Worten erklärt er uns anspruchsvolle regulatorische Themen. Damit bin ich schon beim Punkt. Wir beraten heute über die Rechtsgrundlage, die eine Lösung für das harte Kernkapital ermöglicht. Einer Lösung müssen aber noch Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgehen. Dem können und wollen wir im Plenum nicht vorgreifen. Wir werden im Haushaltsausschuss in geheimer Sitzung über die Einzelfragen beraten. Heute geht es nur um die Rechtsgrundlage. Sobald wir wissen, wie sich die EU-Kommission und die EZB als Bankenaufsicht äußern, werden wir uns im Haushaltsausschuss erneut mit dem Thema befassen, wie es der Finanzminister gerade dargestellt hat. Unser aller Ziel ist eine stabile und erfolgreiche Bayerische Landesbank. Daher wollen wir das harte Eigenkapital auch über 2025 hinaus vollständig erhalten. Die Bank hat aktuell eine herausragende Eigenkapitalquote von über 18 %. Sie ist sehr gut aufgestellt, und so soll es in unserem bayerischen Interesse auch bleiben. Der vorgelegte Gesetzentwurf mag auf den ersten Blick – wir haben es gerade gehört – technisch unkompliziert erscheinen. Die Notwendigkeit einer Anpassung ist allerdings zwingend, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Interessen des Freistaates Bayern optimal zu wahren. Was ist der Hintergrund dieser Gesetzesänderung? – Die BayernLabo spielt seit 140 Jahren eine zentrale Rolle in der bayerischen Förderlandschaft und ist eine tragende Säule in der bayerischen Wohnraumförderung. Die Mittel bleiben weiterhin für die Wohnraumförderung erhalten. Das ist eine Aufgabe, die wichtiger ist denn je. Das ist für uns ganz entscheidend: Das Zweckvermögen ist für Wohnbaudarlehen einzusetzen. Daran wollen wir nicht rütteln. Daher war es immer unser Ziel, dass die BayernLabo weiter mit den Mitteln in der Wohnraumförderung arbeiten kann. Sie operiert dabei auf einer finanziell soliden Basis, die auch durch die vom Freistaat Bayern geleistete Stille Einlage gestützt wird. Der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die bestehende Beteiligung des Freistaates Bayern und der BayernLB neu strukturiert und den europäischen Vorgaben angepasst werden kann. Konkret soll der Freistaat künftig anstelle der bisherigen Stillen Beteiligung eine höhere mittelbare Beteiligung am Grundkapital der BayernLB erhalten, wie es der Minister gerade eben auch ausgeführt hat. Die Neubeteiligungsquote des Freistaates an den Gewinnausschüttungen steigt ebenfalls an. Durch den Entwurf wird also eine neue Grundlage geschaffen, die sicherstellt, dass die Vermögensverhältnisse zwischen dem Freistaat und der BayernLB den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechen. Wir reden also heute nicht nur über die Stille Einlage, die Wohnraumförderung oder die BayernLabo, sondern auch über die Bedeutung der BayernLB in unserem Freistaat. Banken sind nicht nur Verwahrstellen für Einlagen, sondern auch zentrale Akteure der Kreditvergabe und damit in der Finanzierung von Unternehmen, Infrastrukturprojekten und öffentlichen Einrichtungen. Eine gesunde und kapitalstarke BayernLB ist von zentraler Bedeutung für die Sparkassen, die regionale Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Die Bank spielt eine Schlüsselrolle in der Finanzierung der öffentlichen Hand, der mittelständischen Wirtschaft und der kommunalen Infrastruktur. Durch die Umstellung auf eine mittelbare Beteiligung wird das Eigenkapital der Bank gestärkt, ohne dass neue finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen. Um den Herausforderungen des globalisierten Bankensektors gerecht zu werden und gleichzeitig den regionalen Auftrag zu erfüllen, muss die BayernLB weiterhin über eine starke Kapitalbasis verfügen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie sorgt dafür, dass die Bank auch in Zukunft den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht gerecht wird und gleichzeitig ihre wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft und für die Sparkassen in Bayern beibehalten kann. In diesem Sinne ist die vorgeschlagene Übertragung bzw. Überlassung des Zweckvermögens nicht nur rechtlich zwingend, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Die BayernLB ist eng mit dem Sparkassensystem in Bayern verbunden. Als zentrale Bank für die Sparkassen erfüllt sie wichtige Funktionen in der Liquiditätssteuerung und im Risikomanagement. Eine starke BayernLB bedeutet auch eine starke Unterstützung für die Sparkassen, die wiederum eine zentrale Rolle in der Finanzierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen spielen. Diese Unternehmen sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft und tragen maßgeblich zur Beschäftigung und zum Wohlstand in unserem Land bei. Die Stabilität der Bayerischen Landesbank hat also direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Bayern. Die vorgeschlagene Änderung der Beteiligungsstruktur stellt sicher, dass die BayernLB auch in Zukunft ihre Aufgaben im Rahmen des Sparkassenverbandes erfüllen kann. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bayern auch in Zukunft über ein stabiles und starkes Bankensystem verfügt, das den Herausforderungen der globalisierten Finanzwelt gewachsen ist und gleichzeitig seinen regionalen Auftrag erfüllt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
