Ilse Aigner
Abschließend erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Fabian Mehring das Wort. Staatsminister Dr. Fabian Mehring (Digitales): Frau Präsidentin, lieber Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal gebe ich zu, dass ich ein bisschen mit mir gerungen habe, ob ich mich anlässlich dieses hinreichend eigenartigen Dringlichkeitsantrags der AfD-Landtagsfraktion tatsächlich noch mit einem Wortbeitrag zwischen das Parlament und seinen wohlverdienten Weg in die parlamentarische Sommerpause stellen soll. Eines ist klar: Die Befassungskompetenz sowohl des Bayerischen Landtags als auch der Bayerischen Staatsregierung für Verfahren zwischen der Europäischen Union und der Plattform "X" sowie zur Entscheidung des Bundes zum Verbot von "Compact" ist beide Male gleich groß; sie liegt nämlich bei null. (Christoph Maier (AfD): Genauso wie Ihre Zuständigkeit in Bayern!) Nichtsdestoweniger halte ich die dahinterliegende Debatte für eine Debatte, die eine große Relevanz für den Freistaat Bayern hat. Die Frage lautet: Wie kann es uns gelingen, die Spielregeln unserer Demokratie und die Güte des Qualitätsjournalismus in neuen digitalen Räumen zu etablieren, sodass wir es am Ende des Tages schaffen, bei der modernen Kommunikation in unserem Rechtsstaat die Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsprinzipien zu verteidigen und in Anschlag zu bringen? Gestatten Sie mir deshalb in Reflektion dieser Debatte, zwei oder drei holzschnittartige Gedanken dazu zu äußern. Zunächst zu den beiden Sachverhalten, die die AfD-Fraktion im Zusammenhang mit dem Verbot des Magazins "Compact" durch das Bundesinnenministerium angesprochen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich habe das Gefühl, Sie verwechseln hier zwei Dinge miteinander. Das ist im Wortbeitrag der Frau Kollegin Schack angeklungen. Sie verwechseln die Meinungsfreiheit auf der einen Seite mit Narrenfreiheit auf der anderen Seite; (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) denn am Ende des Tages ist klar, dass dieser Freistaat Bayern – dafür steht die Bayerische Staatsregierung wie keine andere Regierung in Deutschland und in Europa – der Hort von Meinungs- und Pressefreiheit ist und die Liberalitas Bavarica in Anschlag bringt. Allerdings hat diese Meinungs- und Pressefreiheit eben auch Grenzen. Diese Grenzen sind sehr einfach definiert: Sie verlaufen nämlich exakt dort, wo die Grenzen unserer Verfassung verlaufen; denn so wie Meinungs- und Pressefreiheit verfassungsrechtlich verbriefte Rechte darstellen, so ist es am Ende des Tages auch die Verfassung, die die Grenzen im Hinblick auf linke Ideologen und rechte Spinnereien in diesem Land zieht. In "Compact" wird – es ist schon in dem einen oder anderen Zitat aus diesem Magazin angeklungen – über die Fragen eines "Bevölkerungsaustausches" und eines Regimesturzes Bericht erstattet. Dieses Magazin ist als gesichert rechtsextrem anerkannt. Dann ist es mehr als legitim, dass die Bundesinnenministerin die Frage aufwirft, ob ein solches Publikationsorgan in einem Rechtsstaat so publizieren kann, wie das bislang der Fall gewesen ist, nämlich so, dass klar das Ziel erkennbar ist, als politischer Geschäftemacher die Gesellschaft auseinanderzutreiben und möglicherweise noch die eine oder andere rechtspopulistische Parteikasse aufzufüllen. Deshalb ist es legitim, die Frage aufzuwerfen, ob das statthaft ist. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Das entscheiden in einem Rechtsstaat, der gewaltengeteilt aufgestellt ist, dann am Ende des Tages die Gerichte. Nichtsdestoweniger gilt: Die Bundesinnenministerin ist eine Kollegin auf der Bundesebene, die durchaus viele Fehler macht, weshalb wir sie als Bayerische Staatsregierung immer und immer wieder kritisieren. Deshalb: Kritisieren Sie die Kollegin doch für die Fehler, die sie macht, und nicht für die wenigen Dinge, die sie möglicherweise gut gemacht hat. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Lachen bei der AfD) Für Bayern versichere ich Ihnen im Namen der Bayerischen Staatsregierung: Wir stehen für Meinungs- und Pressefreiheit. Wir sind der Hort der Liberalitas Bavarica, und wir verteidigen sie mit aller Kraft. Genauso deutlich, wie ich Ihnen das sage, sage ich Ihnen aber auch: Wir sind ein Land, in dem Feinde unserer Verfassung, politische Geschäftemacher und Menschen, die das gesellschaftliche Klima vergiften wollen, um daraus politischen Profit zu ziehen, keinerlei Lobby haben. Keine Handbreit für Verfassungsfeinde, Ja zur Meinungsfreiheit, Nein zu den Feinden unserer Verfassung! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich komme zum zweiten Aspekt Ihres Antrags, zur Frage des Verfahrens zwischen der Europäischen Union und "X". Da kann ich Sie zunächst einmal beruhigen; denn im Rahmen Ihres Antrags stellen Sie eindrucksvoll zur Schau, dass Sie noch gar nicht verstanden haben, was Gegenstand dieses Verfahrens ist. In diesem Verfahren geht es nämlich darum, festzulegen, beispielsweise mit einem blauen Haken, welches Konto auf dieser Plattform als akkreditiert gilt. Es geht um die Transparenz von Werbeeinnahmen, die dort verausgabt werden, und um die Frage, ob die Europäische Union "X" dazu zwingen kann, öffentliche Daten dieser Plattform zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dessen geht es nicht – und ich bin fast geneigt zu sagen: leider nicht – um die Frage des Contents und darum, was dort im Sinne von Meinungs- und Pressefreiheit publiziert wird. Seien Sie also hinreichend beruhigt. Auch wenn ich es mir anders wünschen würde, Ihre Geschäftspraxis auf "X" ist von diesem Verfahren gar nicht betroffen. Sie zeigen, indem Sie diese Frage aufwerfen, dass Sie gar nicht verstanden haben, was Gegenstand dieser Befassung ist. Sie zeigen noch ein Weiteres, was mich wirklich ein bisschen irritiert – gestatten Sie mir, das anzusprechen –: Sie sind schon irgendwie bemerkenswert eigenartige, ziemlich feine Patrioten; denn die Grundlage dieses Verfahrens zwischen der EU und "X" besteht im Digital Services Act, also in einem ersten europäischen Grundgesetz zur Regulierung der Kommunikation im digitalen Raum. Jetzt stellen Sie sich allen Ernstes im Hohen Haus auf den Standpunkt zu sagen: Ja, wir haben eine europäische Gesetzgebung; wenn aber zu dieser europäischen Gesetzgebung jetzt ein amerikanischer Großkonzern mit Elon Musk an der Spitze kommt, dann soll diese Europäische Union doch bitte einen Knicks und einmal den Rücken krumm machen und sagen: Jawohl, das gilt für alle in Europa; aber wenn amerikanische Großkonzerne kommen, dann gilt europäisches Recht nicht mehr. – Sie sind feine Patrioten, wenn Sie unsere Rechtsordnung den amerikanischen Großkonzernen und Elon Musk anheimstellen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich sage Ihnen deshalb, dass für die Bayerische Staatsregierung in gleicher Weise wie für die Deutsche Bundesregierung und die Europäische Union eines klar ist: Wir setzen Recht. So, wie wir das im analogen Raum tun, so tun wir das auch im digitalen Raum. Das Recht, das wir setzen, gilt für alle. Da ist niemand gleicher. Europäische Rechtsgrundlagen gelten auch für amerikanische Großkonzerne. Wir lassen uns in Europa, auch wenn die AfD sich das wünschen würde, von niemandem auf der Nase herumtanzen. Unser Rechtsstaat gilt auch für Großkonzerne aus den USA, für Elon Musk und für Freunde dessen, was Sie politisch in Anschlag bringen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Gestatten Sie mir zum Schluss aber noch, den Hinweis darauf zu geben, was eigentlich hinter dieser Debatte steckt. Ich glaube, das ist schon etwas, worüber wir uns im Bayerischen Landtag, im Hohen Haus, in den nächsten Monaten sehr intensiv miteinander unterhalten sollten. Wir haben derzeit eine klare und immer stärkere Verlagerung von Kommunikation aus den analogen, linearen Medien in den digitalen Raum hinein zu konstatieren. Das alleine ist als Diagnose noch wenig verwunderlich. Wenn Digitalisierung alle Lebensbereiche erfasst, dann gilt das natürlich auch für die politische Information und Kommunikation. Problematisch wird es an der Stelle, an der wir mit der technischen Entwicklung und deren Geschwindigkeit noch nicht Schritt gehalten haben: in der Rechtsetzung. Problematisch wird es, wenn es uns noch nicht gelungen ist, die Gütekriterien von Qualitätsjournalismus, die Spielregeln unserer Demokratie in diesem digitalen Raum zu etablieren. Das muss unser gemeinsames Ziel sein. Deshalb haben wir in einer Initiative meines Hauses und des Innenministeriums die "Bayern-Allianz gegen Desinformation" im digitalen Raum auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die Partner der großen Plattformbetreiber – und bei dieser Bayern-Allianz sind zwischenzeitlich alle Großen im globalen Maßstab, übrigens erstmals in Europa, mit dabei – zu animieren, nicht nur in einem "Munich Tech Accord" zu erklären, dass sie jetzt die Guten sind, sondern die Initiative auch mit Maßnahmen von Prebunking bis Social Credentials und anderem mehr mit politischem Leben zu erfüllen. Wir haben dafür Partner aus der bayerischen Medienlandschaft gewonnen: unsere bayerischen Zeitungsverleger, die Radioanbieter, öffentlich-rechtliche Sendeanstalten. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Die Staatsregierung ist mit voller Kraft dahinter, genau das zu schaffen, die Spielregeln unserer Demokratie in den digitalen Raum zu bringen. In einem anderen parlamentarischen Format wird Gelegenheit sein, das noch mal im Detail auszubuchstabieren. Für den Moment will ich Sie bitten, diese "Bayern-Allianz gegen Desinformation" nach Kräften zu unterstützen, wo immer Sie das können, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass unsere Demokratie nicht zu einer Art Deepfake-Demokratie verkommt, sondern dass das, was in Bayern am Stammtisch kriminell ist, auch im digitalen Raum illegal ist. Den Antrag der AfD-Fraktion bitte ich namens der Staatsregierung aus den genannten Gründen abzulehnen und stattdessen unsere Bemühungen für Demokratie im digitalen Raum mit voller Kraft zu unterstützen. Ich sage herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und wünsche alles Gute für die Sommerpause. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
