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Christoph Maier

AfD 18.07.2024 Sitzungen 19/27

Frau Schack, Sie haben hier soeben das Verbot des Magazins "Compact" offen verteidigt, und Sie haben angeführt, dass es Grenzen der Meinungsfreiheit gibt, die hier angeblich überschritten wurden. Die Grenzen der Meinungsfreiheit legt in einem demokratischen Rechtsstaat nicht der politische Gegner, sondern das Strafgesetz fest. Meine erste Frage an Sie lautet: Gegen welche Gesetze hat das "Compact"-Magazin verstoßen? Die zweite Frage wäre folgende: Ihr Parteivorsitzender, der Ministerpräsident, hat gesagt, er möchte die AfD bis aufs Blut bekämpfen. Er hat damit zu Gewalt gegen die AfD und damit indirekt auch zu Gewalt gegen die Mandatsträger und Anhänger der AfD aufgerufen. Meine Fragen an Sie lauten: Warum ist die CSU bis heute nicht verboten? Sind damit die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten? (Beifall bei der AfD)

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