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Wolfgang Hauber

FREIE WÄHLER 18.06.2024 Sitzungen 19/23

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, weshalb dieser Tagesordnungspunkt heute aufgerufen wird. Der Dringlichkeitsantrag wurde im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration ausführlich diskutiert. Allerdings habe ich, als ich das Protokoll der Ausschusssitzung gelesen habe, mich gefragt, ob die Diskussion im Ausschuss sich tatsächlich um diesen Dringlichkeitsantrag gedreht hat. Das Gleiche habe ich mir gerade beim Redebeitrag des Kollegen Baumann gedacht. Ich habe gelesen, dass diskutiert wurde, ob die Bundeswehr zum Schutz unserer Grenzen eingesetzt werden soll, um diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent und effektiv zu verteidigen. – So soll sich zumindest der Kollege Maier von der AfD geäußert haben. Laut Verfassung ist ganz klar geregelt, wer für den Schutz der Grenze in Friedenszeiten zuständig ist: Das ist die Bundespolizei. Eine Zuständigkeit der Bundeswehr ergibt sich nur dann, wenn die Bundesrepublik mit Waffen angegriffen wird und der Verteidigungsfall festgestellt wird. – So weit sind wir Gott sei Dank nicht. Die Bayerische Grenzpolizei ist nicht, wie viele meinen, für den Grenzschutz im engeren Sinn, also Grenzkontrollen in Bayern, zuständig. Sie unterstützt vielmehr die Bundespolizei bei ihrer Aufgabe, und sie macht das in hervorragender Weise. Die Erfolge lassen sich in der Statistik eindeutig ablesen. Originär zuständig ist die Bayerische Grenzpolizei für die Verbrechensbekämpfung in den Grenzgebieten, unter anderem durch die Schleierfahndung. Auch hier kann sie tolle Erfolge vorweisen. Was ich bisher gesagt habe, hat auch nichts mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu tun. Ich wollte diese Diskussion im Verfassungsausschuss nur aufgreifen. Zum SPD-Dringlichkeitsantrag gibt es aber auch nicht viel zu sagen. Die SPD wünscht sich eine Evaluation des Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus. Sie möchte dem Landesamt für Verfassungsschutz Vorgaben zur Erfüllung seiner Aufgaben machen. Ähnliche Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD diskutieren wir regelmäßig im Innenausschuss. Das Ergebnis ist immer das Gleiche. Mit dem ressortübergreifenden bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus sind wir hervorragend aufgestellt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Herzlichen Dank an alle Staatsministerien, die an der Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung beteiligt sind. Das sind die folgenden Ministerien: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, das Staatsministerium der Justiz, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die letzte Veröffentlichung des Handlungskonzepts war im Frühjahr letzten Jahres. Ein Handlungskonzept ist dynamisch. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die Verfassungsviertelstunde an den Schulen beispielsweise ist da noch nicht enthalten. Eine Evaluation, die einen bestimmten Zeitraum beleuchten würde, ist daher schwer umsetzbar und wäre mit dem Abschlussbericht vermutlich Schnee von gestern. Gegen eine Evaluation spricht weiterhin, dass sich präventive Maßnahmen – sie sind eine der drei Säulen im Handlungskonzept, dort als "vorbeugend" bezeichnet – schwer evaluieren lassen. Zwei Spiegelstriche im Antrag der SPD finde ich etwas schräg: Hier soll die Politik dem Landesamt für Verfassungsschutz Vorgaben bezüglich der Beobachtung der AfD und der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens machen. – Die Aufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz sind im Verfassungsschutzgesetz geregelt. Das Landesamt handelt grundsätzlich nach gesetzlichem, nicht nach politischem Auftrag. Das ist gut so, und das muss so bleiben. Noch ein paar Punkte zum 13-Punkte-Programm gegen Rechtsextremismus der Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Den Überschriften aller 13 Punkte kann ich voll und ganz zustimmen. Mit den Texten unterhalb der Überschriften habe ich dann aber das eine oder andere Problem. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Werte Kollegen der SPD-Fraktion, empfehlen Sie Ihrer Bundesinnenministerin das bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus. (Michael Hofmann (CSU): Sehr gut!) Wenn sie dieses auf Bundesebene umsetzen würde, dann wären wir einen entscheidenden Schritt weiter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was wäre wichtig, um extremistische Bestrebungen und vor allem die Zustimmung von Wählern zu extremistischen Parteien in den Griff zu bekommen? – Meine Analyse: Eine gute, verlässliche, sachliche und nicht ideologiegetriebene Bundespolitik, welche die Bedürfnisse der Menschen ernst nimmt und ihnen Sicherheit bietet, ist Grundvoraussetzung für eine starke Demokratie. Dazu bedarf es eines starken Rechtsstaats, aber auch eines starken Sozialstaats. Dieser lässt sich nur über eine starke Wirtschaft finanzieren. – Den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion werden wir wie im Verfassungsausschuss ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf von der SPD: Das ist schade!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es folgt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordnetem Meußgeier, AfD-Fraktion.

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