Martina Fehlner
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag wurde im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bereits ausführlich beraten und abgelehnt. Deshalb erübrigt sich hier und heute eine ausführliche Erörterung. Es geht um die Änderung des Bundesmeldegesetzes im Hinblick auf eine Beratungspflicht betreffend die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen. Dazu ist zu sagen, dass dies nicht über den Verordnungsweg angewiesen werden kann; denn es ist erforderlich, dass die Länder zustimmen – Artikel 55 des Bundesmeldegesetzes. Nebenwohnungen sind nicht automatisch befreit, das heißt, sie müssen ebenfalls angemeldet und es muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Mit einem Flyer allein, wie gefordert, ist es eben nicht getan. Das bringt – das klang auch bei allen Vorrednern an – einen größeren Aufwand und auch eine Mehrbelastung mit sich; denn die Bürgerinnen und Bürger brauchen ja auch direkte Ansprechpartner für weitergehende Informationen und für Nachfragen, und zudem müssen an die Kommunen, die das Gesetz vollziehen, dann auch Ausgleichszahlungen erfolgen. Gut ist, dass der Beitragsservice angekündigt hat, verstärkt auf die erforderliche Antragstellung für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen hinzuweisen. Im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und dessen geplanter Überarbeitung wäre es auch aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, die generelle Befreiung von Nebenwohnsitzen gesetzlich zu verankern. (Beifall bei der SPD) Dass die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder infrage stellt und ihn am liebsten abschaffen würde, ist hinlänglich bekannt – aber auch unsere Position: Die SPD-Landtagsfraktion steht nachdrücklich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen ihn da, wo Bedarf besteht, reformieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland eine der wichtigsten demokratischen Errungenschaften. Es geht um verlässliche, gut recherchierte Nachrichten und Informationen; es geht um Qualitätsjournalismus. Angesichts von Fake News und Desinformation vor allem in den sozialen Netzwerken ist er notwendiger denn je, gerade jetzt in ziemlich schwierigen Zeiten. Wir werden daher den Antrag der AfD ablehnen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Man spricht Deutsch: Gendersprache verbieten (Drs. 19/660) Die Fraktionen sind zwischenzeitlich übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Katrin Ebner-Steiner (AfD) Schaffung eines Bayerischen Verwaltungsgerichtes für den Bezirk Niederbayern in Plattling (Drs. 19/795) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ebner-Steiner für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
