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Rainer Ludwig

FREIE WÄHLER 18.06.2024 Sitzungen 19/23

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Zunächst vielleicht einmal etwas Grundsätzliches in Richtung AfD. Die Aufgabe der Sicherung der Vielfalt und die gesellschaftliche Bedeutung des Öffentlich-Rechtlichen als unabhängige Institution erfordern eine solide Finanzierung. (Zuruf von der AfD: Ein Propagandainstrument der Regierung!) Diese wollen und müssen wir auch gewährleisten. Ich glaube, allein schon diesbezüglich brauchen Sie Nachhilfeunterricht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Dies geschieht in erster Linie durch den Rundfunkbeitrag, dessen Höhe ja bekanntermaßen im Staatsvertrag festgelegt ist. Diesem müssen auch alle Länder zustimmen. Herr Mang, wenn Sie jetzt hier von gnadenloser Abzocke, von asozialen Maßnahmen sprechen, frage ich mich, welches Vokabular Sie wählen und woher Sie eigentlich kommen. Im vorliegenden Antrag geht es ganz sachlich konkret um die Vermeidung der Doppelzahlung dieser Gebühr bei Nebenwohnsitzen. Dieser Antrag wurde, wie die Kollegin eben gesagt hat, in umformulierter Form bereits am 10. April im federführenden Ausschuss umfänglich behandelt und dann einstimmig, natürlich gegen die Stimmen der AfD, abgelehnt. Auch heute ergeben sich für uns FREIE WÄHLER keine neuen Erkenntnisse, und wir werden dieses Votum beibehalten. Ausschlaggebender Grund – das möchte ich Ihnen ins Stammbuch schreiben –, ist, dass die Meldebehörden originär die Aufgabe haben, Bewohner nach den melderechtlichen Vorschriften zu registrieren. Eine Beratungspflicht über eine Befreiung von Rundfunkbeiträgen für Nebenwohnungen kann auch grundsätzlich nicht über Verordnungen eingeführt werden – dazu gibt es § 55 des Bundesmeldegesetzes, der die Regelbefugnisse der Länder enthält. Dort ist zumindest nichts bezüglich einer derartigen Aufgabenzuweisung vorgesehen. Somit bliebe nur noch der Weg, sich im Bund dafür einzusetzen, das Bundesmeldegesetz zu ändern. Allerdings erachten wir die Ansiedlung bei den Meldebehörden tatsächlich als äußerst problematisch und praxisfremd. Die Behörden anzuhalten, auf einzelne Details des Rundfunkbeitrags hinzuweisen und über eine mögliche Befreiung aufzuklären, würde zu einer erheblichen Mehrbelastung führen, und das ist, wie gesagt, auch nicht Kernaufgabe der Meldebehörden. Selbst ein Hinweis mittels Flyer – ein Blättchen, wie Sie es nennen, Herr Mang – würde für viele Bürger nicht ausreichend sein. Weitere Zusatzfragen könnten gestellt und müssten beantwortet werden. Dies führt in der Tat unweigerlich zu vielen Beratungen und zur Bindung weiterer Ressourcen. Für mich ist deshalb der Beitragsservice die richtige Adresse und Lösung. Nur dieser kann nämlich hier aufklären, dass derzeit zur Befreiung von Nebenwohnungen ein Antrag erforderlich ist. Ich verweise auch darauf, dass die Anstalten bzw. der Beitragsservice inzwischen auch zugesagt haben, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt auf die Notwendigkeit eines Antrags auf Befreiung von Rundfunkbeiträgen für Nebenwohnungen aufmerksam zu machen. Diese Form der Aufklärung ist nicht nur effektiver, sondern sie entlastet auch die Meldebehörden. Mein Fazit: Das Anliegen ist sicherlich diskussionswürdig, der Antrag verfolgt aber einen völlig falschen Weg; er führt zu mehr Bürokratie. Wir, die FREIEN WÄHLER, präferieren dagegen einen praxisgerechteren Weg, nämlich eine Überarbeitung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, der auch zu mehr Schutz hinsichtlich der Beitragsgerechtigkeit führen würde. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass sich unsere Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN das Ziel gesetzt hat, bei der anstehenden Überarbeitung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages auf eine generelle Befreiung von Nebenwohnsitzen hinzuwirken. Das ist der richtige, der sinnvolle und der pragmatische Weg. Diesen streben wir auch an. Aufgrund all dieser Aspekte ist Ihr Antrag obsolet und auch nicht zustimmungsfähig. Lassen Sie mich abschließend noch ein Gefühl loswerden: Ich habe die Vermutung, dass die AfD mit diesem Antrag wieder ein Ziel verfolgt, nämlich Stimmung gegen den Öffentlich-Rechtlichen zu machen, Stimmung gegen unseren Rundfunk. Sie tun das mit Worten wie "asoziales Vorgehen". Das ist einfach fatal. Das ist ein handwerklich schlechter Antrag, der unter die Gürtellinie geht, der auch dem Föderalismusgedanken zuwiderläuft. Allein deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Herrn Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion, vor.

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