Andreas Schalk
Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Meldewesen ist eine unserer wichtigsten staatlichen Aufgaben. Der Antrag, den Sie heute hier hochgezogen haben, zielt darauf ab, dass die Mitarbeiter in den Meldebehörden künftig als Berater in Sachen Rundfunkbeitrag fungieren sollen. Das ist aber der völlig falsche Adressat. Rechtlich haben wir hier erst einmal ein Problem: Gemäß Meldegesetz sind nämlich die Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden abschließend aufgezählt. Dann kann ich nicht einfach irgendwelche Aufgaben dazupacken. Hier ist auch keine Regelungskompetenz der Länder vorgesehen. Insofern ist das rechtlich schon mal schwierig. Aber auch praktisch ist es schwierig; denn es ist wieder ein Mehr an Bürokratie, und hier sind wir uns doch, glaube ich, eigentlich alle einig: Wir wollen weniger Bürokratie. Jetzt würden wir den Meldebehörden hier noch irgendwelche Aufklärungspflichten aufs Auge drücken. Ich halte das für falsch. Den Rundfunkbeitrag kann man sich relativ einfach selber ausrechnen. Man kann das nachschauen, man kann auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de einen wunderbaren Service bekommen. Man kann das dort alles eintragen, man kann dort dann auch gleich die Anträge ausfüllen und, und, und. Das ist alles möglich, und ich glaube, es ist besser dort aufgehoben, als dass man versucht, das in irgendwelchen Meldebehörden mit Doppelstrukturen zu verorten. Im Übrigen stimmen wir Ihnen durchaus zu, dass es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Reformbedarf gibt. Man kann durchaus darüber diskutieren, wie man künftig grundsätzlich mit Nebenwohnungen umgeht. Das ist dann aber ein Thema, das wir beim nächsten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag klären müssen und nicht im Zuge einer Änderung des Meldegesetzes. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion.
