Bernhard Pohl
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pargent hat offenbar tiefere Einblicke in diesen Antrag, weil er ihn für rechtsstaatswidrig hält. Mir mit meinem schlichten Gemüt fällt nur auf: Dieser Antrag ist unendlich dumm. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Er ist unendlich dumm und nicht durchdacht. Ich will Ihnen das kurz erläutern. Die Staatsregierung soll sich auf allen Ebenen – welchen? – dafür einsetzen, Gesetzesgrundlagen – deswegen meine ich auch, dass das mit der Rechtsstaatlichkeit nicht passt – zu schaffen, um – jetzt wird es wieder interessant – gezielt Umwelt- und Verbraucherschutzvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dies soll jedoch nur dann geschehen, falls ihnen "nachgewiesen wird, deutschen Wirtschaftsunternehmen zu schaden und ausländischen Unternehmen, Organisationen oder Staaten bei der Ausschaltung ihrer deutschen Wettbewerber zu helfen". Das heißt also, die Staatsregierung soll tätig werden; aber nur dann, (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) wenn deutsche Unternehmen durch ausländische Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Staaten ausgeschaltet worden seien. Außerdem müsste die Staatsregierung – dafür ist sie jedoch weder zuständig, noch hat sie dafür das Personal – den Beweis führen, dass diese Unternehmen durch ausländische Organisationen eliminiert wurden. Es tut mir leid, es zu sagen: Ich habe in den 16 Jahren meiner Tätigkeit in diesem Hohen Haus schon einige Anträge gelesen; aber von den mir jemals vorgelegten Anträgen gehört dieser zu denen, die am wenigstens durchdacht sind. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Der Antrag ist nicht vollziehbar und damit definitiv nicht zustimmungsfähig. Wer ist denn für die Entziehung der Gemeinnützigkeit zuständig? – Nicht die Bayerische Staatsregierung, sondern die Finanzämter. Wo hat die Deutsche Umwelthilfe ihren Sitz? – In Radolfzell. Wenn Sie eine Landkarte bemühen, werden Sie unschwer feststellen, dass Radolfzell in Baden-Württemberg liegt. Manch einer mag Allmachtsfantasien haben und meinen, dass der Freistaat Bayern über seine Grenzen hinaus herrschen und entscheiden könne; aber das – da bin ich ganz beim Kollegen Pargent – ist mit deutscher Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Wenn man sich das Ganze etwas überlegt hätte, dann hätte man an dieser Stelle diesen Antrag stoppen können. Ich komme auf die Praxis gewisser Organisationen zu sprechen, zu denen auch die Deutsche Umwelthilfe zählt. Kollege Pargent, in dieser Hinsicht kann ich Ihre Kritik ganz und gar nicht nachvollziehen; denn bei einer gewissen selbstkritischen Betrachtung, auch wenn es sich dabei um einen Lobbyverband handelt, der Ihrer Partei nahesteht, sollte zumindest die Erkenntnis reifen, dass die Deutsche Umwelthilfe mit fragwürdigen Methoden arbeitet. Das kann man unterstreichen. Es gibt noch weitere Organisationen. Im Antrag ist die Rede von "sog. Umwelt- und Verbraucherschutzvereinigungen". Ich würde das gerne auch auf andere Organisationen ausweiten und will Ihnen dafür ein Beispiel geben. Sie kennen das Bündnis "Aktion Deutschland Hilft", denke ich. Das Bündnis hat sehr prominente Unterstützer im Kuratorium etc. Vielleicht erinnern Sie sich an die Katastrophe im Ahrtal. Vielleicht ist Ihnen der Waffenhersteller Heckler & Koch bekannt. Die Belegschaft von Heckler & Koch hat für die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal einen fünfstelligen Geldbetrag gesammelt und an "Aktion Deutschland Hilft" überwiesen, damit das Geld den betroffenen Menschen zugutekommt. Das Bündnis "Aktion Deutschland Hilft" hat diese Spende abgelehnt, weil sie von einem Rüstungs- und Waffenhersteller stamme. Das ist unanständig. Das ist tatsächlich ein Punkt, wo ich frage, ob das mit der Gemeinnützigkeit, die das Allgemeinwohl im Auge hat, noch vereinbar ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Es gibt durchaus bei der Deutschen Umwelthilfe fragwürdige Mechanismen. Ich bin da ganz beim Kollegen Grossmann: Ja, das ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir das Verbandsklagerecht abschaffen sollten. Wir müssen da – möglicherweise erst nach einem Regierungswechsel im nächsten Jahr – mit geballten Kräften an den Bund herantreten. Dieses Verbandsklagerecht muss weg. Wir müssen wieder zu dem Grundsatz zurück, dass nur der ein Klagerecht hat, der in seinen eigenen Rechten betroffen ist; denn alles andere ist übrigens willkürlich. Der eine Verband kriegt ein Verbandsklagerecht, der andere kriegt es nicht. Warum eigentlich? – Das kann nicht sein. Kollege Pargent, wir müssen auch schauen, dass wir – völlig egal, um welche Organisation es sich handelt: Umweltverband, Wirtschaftsverband – die Ideologie raushalten, wo Gemeinnützigkeit im Spiel ist. Da bin ich dann wieder dabei. Sorry, diesen Antrag kann man nur ablehnen. Aber die Diskussion über die Deutsche Umwelthilfe und über Verbandsklageverfahren werden und müssen wir im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft führen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
