Florian Siekmann
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich natürlich zunächst dem Dank an alle Helferinnen und Helfer, an alle Kameradinnen und Kameraden an, der in beiden Anträgen zum Ausdruck kommt. Nach den vielen Forderungen an den Bund möchte ich schon daran erinnern, dass der Katastrophenschutz selbst, ohne den Zivilschutz, natürlich erste Aufgabe des Freistaates Bayern ist. Das ist im Grundgesetz und in Katastrophenschutzgesetzen auch ausdrücklich so vorgesehen. Sie führen in Ihrem Antrag viele Millionenbeträge auf, und trotzdem sehen wir, dass wir auch bei uns in Bayern noch erheblichen Bedarf haben. Letzte Woche haben wir beim Haushalt leidenschaftlich über die Zustände der Feuerwehrhäuser diskutiert, die der Grundstein jeder Gefahrenabwehr in der Gemeinde sind, der Ankerpunkt, von dem aus Katastrophenschutz stattfinden kann, an dem die ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihr Zuhause haben. Da ist aus unserer Sicht zu tun. Kollege Dünkel hat die 10.000 fehlenden Sirenen angesprochen. Da möchte ich jetzt doch einmal das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz bemühen. Das wird da nämlich sehr deutlich: "Soweit die für den Katastrophenschutz erforderlichen Warnmittel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium." – Ergänzt! Das heißt nicht, dass der Bund Mittel bereitstellt, um alle fehlenden 10.000 Sirenen zu kaufen, sondern das heißt: Bund und Länder sind in der Pflicht, sich auf gemeinsame Programme zu einigen. Ja, das ist in den vergangenen Jahrzehnten auch unter Unionsinnenministern im Bund sträflich vernachlässigt worden. Uns fehlen heute viel zu viele Sirenen. Aber es ist eben auch in der Verantwortung des Freistaates Bayern, ein eigenes Sirenenförderprogramm aufzulegen; denn die Leistung des Bundes – so steht es glasklar im Gesetz – ist vor allem eine Ergänzung. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Auch die laufenden Kosten für die staatlichen Katastrophenschutzfahrzeuge machen den gemeinnützigen Hilfsorganisationen durchaus zu schaffen. Aber wir sind auch als Landesgesetzgeber gefordert. Es geht hier um die Fragen: Wie bringen wir Wertschätzung entgegen? Wie schaffen wir bestmögliche Voraussetzungen, um Katastrophen hier im Freistaat zu begegnen? Die Innenministerkonferenz ist bemüht worden. Die hat noch mehr entschieden. Die hat auch entschieden, es soll endlich eine vollständige Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer im Katastrophenfall umgesetzt werden. Das heißt, dass eben nicht nur Feuerwehr und THW durch Gesetz deutlich privilegiert sind, wenn es um die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte geht, sondern dass das auch für die Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer in den gemeinnützigen Hilfsorganisationen gelten muss. Da hat Bayern Nachholbedarf. Da sind wir als Landesgesetzgeber gefordert, endlich eine Änderung der Rechtsgrundlage zu schaffen, damit alle Helferinnen und Helfer für Aus- und Fortbildung umfänglich freigestellt werden können und auch Anspruch darauf haben, wenn das erforderlich ist; denn es gibt im Einsatz – davon bin ich fest überzeugt – keine Helferinnen und Helfer erster und zweiter Klasse. Wir brauchen sie alle. (Beifall bei den GRÜNEN) Das THW ist angesprochen worden. Auch darüber haben wir letzte Woche schon diskutiert. Da möchte ich nur an eines erinnern: Der Sanierungsbedarf bei den Ortsverbänden, den Liegenschaften ist zum Teil erheblich. Sie kennen das alle aus Ihren Stimmkreisen. Die fehlenden Fahrzeuge wurden aufgeführt. Die sind nicht in den letzten zwei Jahren alle kaputtgegangen. Auch die Gebäude sind nicht in den letzten zwei Jahren alle heruntergekommen oder baufällig geworden. Beim THW gab es 2013 nur einen Haushaltsansatz von 178 Millionen Euro, meilenweit von den 400 Millionen Euro entfernt, die es dieses Jahr sind. Da haben wir einen großen Sanierungsstau. Dass es auch gar nicht so einfach ist, die Mittel auszugeben, sehen wir an den Haushaltsresten in Höhe von 200 Millionen Euro an Investitionsmitteln beim THW, die in den Jahren, in denen sie bereitgestellt worden sind, gar nicht ausgegeben werden konnten. Nichtsdestoweniger teile ich Ihre Einschätzung, dass wir im nächsten Jahr im Einzelplan für das THW, im Einzelplan für das BBK auf jeden Fall mehr Mittel brauchen und mehr Mittel wollen. Auch wir werden das auf Bundesebene aus Bayern heraus vorantreiben. Ich appelliere aber an Sie: Vergessen wir nicht die Hausaufgaben, die wir im Katastrophenschutz selbst hier in Bayern zu erledigen haben. Es ist ein ambitioniertes Konzept "Katastrophenschutz Bayern 2025" geschrieben worden. Das muss jetzt umgesetzt werden. Das wird viel Geld kosten. Wir wollen uns daranmachen für den Katastrophenschutz in Bayern. Wir brauchen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte, wir brauchen die Helferinnen und Helfer. Sie haben es verdient, von uns im Parlament maximale Aufmerksamkeit zu bekommen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Siekmann. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Holger Dremel, CSU-Fraktion.
