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Stefan Meyer

CSU 13.06.2024 Sitzungen 19/22

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In meiner ersten Rede hier im Plenum geht es um ein sehr wichtiges Thema, nämlich um das Thema Patientensicherheit. Sie hat in der gesundheitlichen Versorgung auf allen Ebenen oberste Priorität und ist gleichzeitig die Grundlage, auf der die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufbaut. Speziell geht es hier um die Patientensicherheit an den drei Universitätskliniken in Würzburg, Erlangen und Regensburg. Gleich vorweg: Im Grundsatz können wir einem schriftlichen Bericht zustimmen, auch wenn dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das sich laufend über dieses Thema berichten lässt, keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Patienten vorliegen. Der Streik stellt insbesondere das Universitätsklinikum in Regensburg aufgrund der langen Dauer und der hohen Streikbereitschaft vor große Herausforderungen. Obwohl das Streikrecht ein hohes Gut ist, appelliere ich hier an die Streikenden und an Ver.di, mit dieser Situation verantwortungsvoll umzugehen. (Beifall bei der CSU) Hier geht es um Menschenleben, und hier geht es um Vertrauen. Gleichermaßen spielen auch Qualitätsstandards eine wesentliche Rolle. In unseren Gesundheitseinrichtungen werden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr gute Dienste geleistet. Damit meine ich den gesamten Apparat, von der Ärzteschaft und den Pflegeteams über Wirtschafts- und Schreibdienste bis hin zur Verwaltung. Unsere Häuser haben einen hohen Standard, was mit einer entsprechenden Reputation einhergeht. Diese Reputation benötigen wir auch in Zukunft, um geeignetes Personal und Fachkräfte zu gewinnen. Das ist weithin bekannt. Das im Dringlichkeitsantrag formulierte Thema wurde bereits am Mittwoch im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt. Da ging es um Lohndumping und um das Ziel, eine höhere Vergütung zu erreichen. In dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag geht es um die Auswirkungen des Streiks und um mutmaßliche hygienische Mängel. Warum wir dieses Thema in Form eines Dringlichkeitsantrags im Plenum noch einmal behandeln müssen, erschließt sich mir offen gestanden nicht. Sie hätten den gewünschten Bericht auch über eine Schriftliche Anfrage oder einen Antrag im normalen Geschäftsgang bekommen können. Eines Dringlichkeitsantrags bedarf es dafür nicht. Gut, jetzt ist es nun einmal so. Mein geschätzter Kollege Dr. Stephan Oetzinger von der CSU hat im Ausschuss schon einiges berichtet, was ich heute an dieser Stelle wiederholen möchte. Die Bayerische Staatsregierung regiert nicht in die Geschäfte der inzwischen sechs Universitätskliniken hinein. In Bayern entscheiden die Uniklinika als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts in eigener Verantwortung über die Frage, ob tertiäre Dienstleistungen, zum Beispiel Reinigung, Speisenversorgung oder Logistik, die nicht zum Kerngeschäft der Universitätskliniken gehören, von eigenem Personal oder von Servicegesellschaften erbracht werden. Wir bekennen uns auch zum Grundsatz der Subsidiarität. Überlegen Sie sich einmal, welche Superbehörde im Staatsministerium erforderlich wäre, wenn diese in das tägliche Geschäft aller sechs bayerischen Universitätskliniken hineinregieren sollte. Des Weiteren gilt in unserem Land die Tarifautonomie, und das ist auch gut so. Der Staat mischt sich nicht in die Tarifverhandlungen ein. Das hat sich bewährt, auch wenn es in den letzten Monaten oder Jahren oft zu harten Auseinandersetzungen gekommen ist. In Erlangen gilt beispielsweise für die Klinik Service GmbH der Tarifvertrag Bau. In Würzburg gilt für die UKW Service GmbH der für allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag des Gebäudereinigungshandwerks der IG Bau. In Regensburg kommt seit der Gründung der Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH der Tarifvertrag für Gebäudereiniger zur Anwendung. In München gilt für die KMD Klinikum der Universität München Dienstleistungs GmbH ein hauseigener Mantel- und Entgelttarifvertrag, der sich am Gebäudereinigertarifvertrag orientiert. Falls Sie mit Ihrem Antrag tariffreie Zonen an den Uniklinika unterstellen möchten: Dem ist nicht so. Die Beschäftigten der Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH erhalten Tariflöhne, was gestern im Wissenschaftsausschuss von der Koalition klar kommuniziert wurde. Auch wenn Ihr Antrag, werte Kollegen von der SPD, nicht sonderlich überzeugend ist, wie erwähnt, und die Fragen auch im normalen Geschäftsgang mit einer Schriftlichen Anfrage sachlich hätten geklärt werden können, können wir einem schriftlichen Bericht zustimmen. Ein solcher Bericht kann für Klarheit sorgen und unzutreffende Vorwürfe richtigstellen. Nach meinem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Patientensicherheit vor. Unzutreffend ist zum Beispiel die Behauptung, die Vertreter des Gesundheitsamtes hätten sich über die Zustände bestürzt gezeigt. Zum Schluss möchte ich vorschlagen, den Antrag umzuformulieren. Dem Landtag sollte schriftlich berichtet und die Nummer 12 des Fragenkatalogs gestrichen werden; denn mir erschließt sich nicht unmittelbar, inwieweit Aussagen zum Managementhonorar für das Unternehmen Götz für die Beurteilung der Patientensicherheit von Relevanz sind. Hinzu kommt, dass es sich hierbei um vertrauliche Betriebsdaten einer rechtlich selbstständigen GmbH handelt, deren Veröffentlichung das Betriebsgeheimnis entgegenstehen dürfte. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herzlichen Dank, Herr Kollege Meyer. – Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor; die erste kommt von Herrn Kollegen Christian Zwanziger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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