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Roswitha Toso

FREIE WÄHLER 13.06.2024 Sitzungen 19/22

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Zunächst möchte ich einmal unmissverständlich klarstellen, dass es durchaus berechtigte Bedenken gegen das Selbstbestimmungsrecht gibt. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Diese Bedenken wurzeln in rechtlichen, ethischen und sozialen Überlegungen, die tief in das Gewebe unserer Gesellschaft eingreifen. Trotzdem ist es unerlässlich, dass Minderheiten in unserer Gesellschaft anerkannt und gehört werden. Ihre Rechte und Bedürfnisse müssen in unseren legislativen Prozessen berücksichtigt werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Ablehnung des Selbstbestimmungsgesetzes begründet sich darin, dass es nicht zu Ende gedacht wurde. Es fehlt an sorgfältiger Abwägung der langfristigen Konsequenzen und an klaren Richtlinien, die sowohl die Rechte der Minderheiten als auch die gesellschaftliche Kohärenz wahren. Genau wie das Selbstbestimmungsrecht bietet jedoch auch der vorliegende Antrag eine unvollständige und unausgereifte Lösung für dieses Problem. Sicherlich wird der Fall in Erlangen zu einem Präzedenzfall werden; aber Fakt ist, dass wir Frauenräume nach Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes weiterhin geschützt sehen. Am geltenden Recht ändert auch die Aussage einer Antidiskriminierungsbeauftragten nichts. Das Persönlichkeitsrecht besteht nicht schrankenlos. Das Personenstandsregister ist das zentrale Mittel der Kontrolle und Durchsetzung geschlechterspezifischer Fragen. Die Idee, eine magische Länderregelung zu finden, die biologische Männer unabhängig von einem Personalausweis identifizierbar macht und in alltäglichen Situationen überprüfbar ist, ist ein absurder Gedanke und nicht umsetzbar. In elementaren Fragen wie diesen sind ganzheitliche Lösungen gefragt. Somit ist der Bund hier in die Pflicht zu nehmen; denn wie sollte eine solche Regelung seitens des Freistaats umgesetzt werden, ohne dass es zu Diskriminierung und ungerechtfertigten Überprüfungen von Personen kommt? Die Wächter unserer Verfassung senden ihre Grüße, und die Klagen warten bereits mit der Aufnahme in die parlamentarische Tagesordnung. Zudem verkennt der vorliegende Antrag die bayerische Realität. Der Freistaat lehnt das Selbstbestimmungsgesetz bereits ab, und dies ist ein fester Bestandteil des Koalitionsvertrages. Hier nun ein weiteres Dokument hinzuzufügen, das lediglich ein bereits gegebenes Versprechen wiederholt, ist nicht nur überflüssig, sondern auch Verschwendung legislativer Ressourcen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) In einem Punkt gebe ich Ihnen jedoch recht: Frauenrechte dürfen nicht zugunsten einer irrealen Ideologie geopfert werden. Genau deshalb setzt sich der Freistaat bereits mit aller Kraft für eine Stärkung der Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen ein, insbesondere im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt und im Rahmen des Programms "Bayern gegen Gewalt". Unter dieser Prämisse braucht es keinen AfD-Antrag als Geburtshelfer. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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