Peter Wachler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Wochen haben uns wieder einmal vor Augen geführt, welche zerstörerische Kraft die Natur tatsächlich entfalten kann. Die extremen Wetterereignisse und insbesondere das verheerende Hochwasser in Südbayern haben unzählige Menschen unglaublich hart getroffen. Auch ich persönlich wurde in meinem eigenen Zuhause von den Fluten überrascht und weiß daher aus erster Hand, wie es den Betroffenen aktuell geht. Meine Damen und Herren, es geht ihnen nicht gut. Als mich die Tage eine verzweifelte junge Frau aus Dirlewang in meinem Stimmkreis kontaktierte und mir mitteilte, dass ihr schwer beschädigtes Haus – die Heizung ist komplett zerstört – bei einer Elementarschadenversicherung "Wasser" nicht aufgenommen wurde, war für mich klar, dass die Bundesregierung hier endlich aktiv werden muss. Die Ausgestaltung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung kann nämlich sinnvoll nur auf Bundesebene erfolgen. Darum freut es mich umso mehr, dass wir als Regierungskoalition so schnell diesen Dringlichkeitsantrag vorangetrieben haben. Eile, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wirklich geboten. Die Schäden in so vielen Teilen Bayerns sind gewaltig, und wieder einmal müssen wir als Freistaat und damit die Steuerzahler einspringen, um den Betroffenen zu helfen. Der Freistaat hat in den letzten 22 Jahren rund 4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert und damit mehr als 565.000 Anwohner und deren Hab und Gut präventiv vor Hochwassergefahren geschützt. Darüber hinaus stellt der Freistaat als starkes Zeichen der Solidarität in einem ersten Schritt 100 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden bereit, hat diese Summe am vergangenen Dienstag im Ministerrat auf 200 Millionen Euro aufgestockt. Der Haushaltsausschuss hat dies genehmigt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein großer Dank geht auch an unseren Ministerpräsidenten, der vor Ort war, der bei den Menschen war, der den Ernst der Lage gesehen hat und gehandelt hat. Das ist der Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren. Danke an unseren Markus Söder, danke an unseren Finanzminister Albert Füracker. Wir haben heute die Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten gehört: Meinung gehört, Problem erkannt, Lösung geliefert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern kann nicht immer in die Bresche springen. Das hat im Übrigen am Pfingstsonntag auch das Saarland erkennen müssen. Es freut mich, dass Frau Rehlinger als Leidensgenossin die Problematik ebenfalls erkannt hat. Die finanzielle Soforthilfe der Länder kann nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Die Frage bleibt: Warum haben wir keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Starkregen, Erdrutsche und Sturmfluten? Es ist immer dasselbe: Es regnet stark, die Flüsse treten über die Ufer, die Keller laufen voll, die Häuser sind bis auf Weiteres unbewohnbar oder sogar gänzlich zerstört. Dann steigen wir Politiker brav in unsere Gummistiefel und versprechen Hilfe. Warum sind die Betroffenen eigentlich nicht gegen solche Schäden versichert? Nach der Flutkatastrophe an der Ahr im Jahr 2021, die wirklich Schäden in Milliardenhöhe verursacht hat, wurde dieselbe Diskussion geführt. Doch was ist seitens der Bundesregierung passiert? – Nichts Sichtbares. Frau Weber sagt, es gibt Abstimmungsbedarf. Ja, Frau Weber, das sehe ich genauso. Der Bundesjustizminister sitzt das meines Erachtens einfach aus. Dabei hatten die Länder im Bundesrat im März 2023 einstimmig beschlossen, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden voranzubringen. Sie haben auch richtig gesagt, seit Dezember tagt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die wohl noch in diesem Monat ein Ergebnis vorlegen soll, ob der Hochwasserschutz gegen eine Zusatzprämie tatsächlich verpflichtend in bestehende Gebäudeversicherungen eingeschlossen werden soll. Die Argumente für eine Pflichtversicherung sind klar. Eine solche Versicherung würde den Staat und damit die Steuerzahler ganz deutlich entlasten. Es wäre klar geregelt, wer für den Schaden aufkommt. Durch ein ausgeklügeltes Prämiensystem könnten Anreize geschaffen werden, Häuser besser zu sichern oder gar nicht erst im hochwassergefährdeten Gebiet zu bauen. Die Gegner – ich schaue auf diese Seite – argumentieren, dass jeder frei sein sollte, Verträge abzuschließen oder auch nicht. Sie sagen, dass Pflichtversicherungen nur dem Schutz von Leib und Leben dienen sollten oder dem Schutz Dritter vor Schäden. Doch das Argument, dass auch Hausbesitzer, deren Risiko gleich null ist, in eine solche Versicherung einzahlen müssten, meine Damen und Herren, greift zu kurz; denn die Versicherer brauchen möglichst viele Versicherungsnehmer, um den Preis für eine solche Versicherung überschaubar zu halten. Dieser Aspekt, da gebe ich Ihnen recht, darf natürlich bei der Sicherstellung von günstigem Wohnraum nicht außer Acht gelassen werden. Etwa die Hälfte der privaten Immobilieneigentümer im Freistaat und in Deutschland hat bereits vorgesorgt und ihren Besitz mit einer Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren abgesichert. Die Staatsregierung strebt seit Langem eine Erhöhung der Versicherungsquote an. Es wurden umfangreiche Informationskampagnen durchgeführt, wie es der Kollege Locke bereits ausgeführt hat. Mit einem Grundsatzbeschluss wurde klargestellt, dass – und da bin ich wieder ganz bei Ihnen – der Staat nicht als Ersatzversicherer fungieren kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute ein ganz starkes Zeichen setzen. Lassen Sie uns die Weichen für eine gerechtere und eine sichere Zukunft stellen. Denken Sie an die Opfer und an die Gefahren, denen sich unsere Ehrenamtlichen ausgesetzt haben. Stimmen Sie dem Dringlichkeitsantrag zu, nach Rheinland-Pfalz und nach dem Saarland jetzt auch Bayern. Lassen Sie uns das machen zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und zur Entlastung unserer Steuerzahler. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
