Martin Böhm
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von FREIEN WÄHLERN und CSU getroffene Feststellung, dass eine stärkere Verbreitung von Versicherungen gegen Elementarschäden erstrebenswert ist, ist natürlich richtig. Die Aufforderungen der Staatsregierung, sich für eine Versicherungspflicht einzusetzen, ist allerdings genauso gewagt wie unausgegoren. Eine gesetzliche Pflichtversicherung steht zuallererst einmal im Widerspruch zum Prinzip der Vertragsfreiheit, die in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch eine Pflichtversicherung bedarf daher einer besonderen Begründung. Meist ist das der durchaus notwendige Schutz Dritter. Ein prägnantes Beispiel dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier liegt allerdings ein sogenannter gesetzlicher Kontrahierungszwang vor. Das bedeutet, der Versicherer muss das Risiko mit einer gesetzlich geregelten Mindestdeckung auch annehmen. Allerdings ist es bei der Elementarschadenversicherung ungleich komplexer, homogene Risikoausgleichskollektive zu bilden, wie dies beispielsweise bei der Kfz-Versicherung der Fall ist. Platt gesprochen: Entweder liegt das Objekt, das zu versichern ist, am Berg oder unten am Fluss. Auf halber Höhe gibt es eben nicht das halbe Risiko, sondern immer noch fast gar kein Risiko. (Beifall bei der AfD) Deswegen haben etwa 90 % aller Objekte sehr geringe Prämien und 9 % sehr hohe Prämien. Das verbleibende 1 % der heute nicht versicherbaren Objekte wäre dann exorbitant teuer. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein gemeinsames Risikokollektiv verlangt von den Bergbewohnern unangemessen hohe Prämien und entlastet die Menschen unten im Tal. Dies führt regelmäßig – das kennt man aus vielen anderen Versicherungszweigen – zum sogenannten Moral-Hazard-Effekt. In unserem Beispiel ist zu befürchten, dass die ökonomischen Fehlanreize der im übergroßen Risikokollektiv errechneten Prämien, die dem individuellen Risiko eben nicht gerecht werden, weitere Bauaktivitäten in Überschwemmungsgebieten sogar begünstigen könnten. Eine andere Variante kann die staatliche Prämienförderung sein, ähnlich wie sie zum Beispiel bei unseren Nachbarn in Österreich bei der Ernteversicherung schon seit vielen Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird. Hier findet allerdings eine umfassende Sozialisierung des Risikos statt; denn alles, was der Staat ausschüttet, sind natürlich Steuergelder. Das sind Steuergelder, die in gut geplanten neuen Hochwasserschutzwällen wesentlich nachhaltiger verbaut werden können, als damit nur Opportunitätskosten anzuhäufen. Ihre Begründung des Antrages insinuiert, dass die Elementarschadenversicherung für Sie nah am meritorischen Gut ist. Sie glauben, diese durchsetzen zu müssen, da die Hausbesitzer die Notwendigkeit der Absicherung unterschätzen könnten, weil sie üblicherweise der Staat trägt. Nein, dem ist gewiss nicht so. Dass bei der angespannten Haushaltslage bei uns in Bayern überhaupt der Gedanke reifen kann, mag ich bei einer solchen Debatte durchaus verzeihen. (Beifall bei der AfD) Vollkommen absurd wird eine Versicherungspflicht beim Blick auf die Millionen betroffenen Mieter. Auf diese kann der Vermieter die erheblichen Mehrkosten der Elementarschadenversicherung nach § 2 Nummer 13 der Betriebskostenverordnung nämlich logischerweise umlegen. Das sind in der Regel mehrere Hundert Euro jährlich. Es ist ganz egal, ob es junge Familien oder Rentner als Mieter trifft. Liebe Kollegen, die Einführung einer neuen Pflichtversicherung ist nicht nur ein paternalistisches Unterfangen des Staates. Vor allem ist es ein regulatorischer, unvorstellbarer Kraftakt, der wahnsinnig viele Rechtsbereiche betrifft und der die Erschaffung zuallererst eines breiten gesellschaftlichen Konsenses erfordert. Das sind alles Dinge, die wir der Ampel-Abrisstruppe dort in Berlin, der Sie diesen Antrag gewissermaßen ins Buch schreiben, eben nicht zutrauen. Ich weiß genau, die meisten von Ihnen trauen es dieser abgewirtschafteten Regierung dort oben in Berlin auch nicht zu. Kümmern Sie sich besser intensiv um den Hochwasserschutz hier in Bayern. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der AfD)
