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Judith Gerlach

04.06.2024 Sitzungen 19/19

Vielen Dank für diese Frage, die mir die Gelegenheit gibt, auf dieses Thema etwas detaillierter einzugehen. Wir haben schon bisher Investitionskosten gefördert und dafür bedarfsgerecht Mittel eingestellt. Es gibt einen Krankenhausplan, der im Internet für jedermann einsehbar ist. Er umfasst über 300 Seiten, aber daran kann man dezidiert sehen, wo welche Betten sind und wie die Krankenhäuser aufgeteilt sind. Daraus ist ersichtlich, wo die einzelnen Teile zu finden sind. Selbstverständlich kann man daraus auch ersehen, wo das Geld ausgegeben wurde. Diesen Krankenhausplan werden wir fortführen. In den nächsten Jahren, wenn diese Reform kommt, hat Herr Lauterbach vor, Leistungsgruppen zuzuweisen. Das heißt, diese Leistungsgruppen werden von uns zugewiesen, aber er gibt sie vor. Wir müssen je nach Krankenhaus sehen, wie die Investitionskosten zu veranschlagen sind. Das ist momentan unser Problem, weil wir noch keine Planungssicherheit haben. Wir wissen noch nicht genau, wie die Planungen aussehen und was in den Rechtsverordnungen stehen wird, die in der Zukunft kommen werden. Die Auswirkungen werden wir erst im Jahr 2027 spüren; denn vorher greift diese Reform überhaupt nicht. Wir werden uns vorher ansehen, wie wir die Dinge für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Versorgung auf den Weg bringen und dafür investieren können. Das haben wir schon in den letzten Jahren getan, aber wir müssen das künftig gerade mit Blick auf die Zukunftsthemen tun. Ich habe vorher besonderen Investitionsbedarf, zum Beispiel für Energie, die Digitalisierung und den medizinischen Fortschritt genannt. In diese Bereiche werden wir gezielt investieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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