Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird – wenig überraschend – dem Antrag der AfD-Fraktion nicht zustimmen. (Beifall bei der SPD – Lachen bei der AfD – Zurufe von der AfD: Oh!) – Oh! Die ersten zwei Forderungen sind ohnehin obsolet. Die Neufassung der EU-Gebäudeenergierichtlinie ist am 08.05.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am 28.05.2024 in Kraft; eine Verhinderung ist nicht mehr möglich. Eine Diskriminierung deutscher Interessen ist nicht erkennbar. Die Bundesregierung hat sich im Trilog in vielen Punkten behaupten können: Zum Beispiel wird es Mindestenergiestandards für die energetisch schlechtesten Gebäude nur bei Nichtwohngebäuden geben. Bei der Erreichung der energetischen Ertüchtigung bei älteren Wohngebäuden wird es zudem auf Quartiersbetrachtung und nicht auf Einzelgebäude ankommen. (Anna Rasehorn (SPD): Sehr gut!) Den Mitgliedstaaten ist es aufgrund der Initiative der Bundesregierung selbst überlassen, wie sie die neuen Vorgaben zur Verbrauchsreduktion auf dem Gebäudesektor erfüllen werden. Nur Nichtwohngebäude der schlechtesten Effizienzklasse müssen saniert werden, und auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen. Bei Wohngebäuden sind auch andere Maßnahmen als Sanierung zur Verbrauchsreduzierung zugelassen. Die Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie in nationales Recht ist nicht, wie Sie behauptet haben, bereits durch eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erfolgt, sondern sie wird innerhalb der nächsten 24 Monate in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Mieterinnen und Mieter genau im Auge behalten und auch eine Überforderung verhindern. Erinnern wir uns daran, dass Bayern spätestens im Jahr 2040 klimaneutral sein wird. Die Treibhausgasemissionen sollen bis spätestens 2030 um 65 % reduziert werden. Diese Ziele wird die Bayerische Staatsregierung ohne Energieeinsparungen bei Gebäuden nicht erreichen können. In Deutschland werden 14 % der Treibhausgasemissionen durch die Nutzung und den Betrieb von Gebäuden erzeugt. 35 % der gesamten Endenergie werden durch Gebäude verbraucht. Wenn der Freistaat sein Ziel, 2040 klimaneutral zu sein, nicht aufgeben will, kommt man um die Sanierung nichtenergieeffizienter Gebäude nicht herum. Die Bauindustrie steht der Richtlinie keineswegs so kritisch gegenüber, wie kolportiert wird. Sie verspricht sogar niedrigere Kosten bei der Sanierung, wenn zur Erreichung der Ziele ganze Quartiere saniert werden können. Im "Handelsblatt" vom 12.03.2024 konnte man lesen, dass die Bauindustrie in Bezug auf die Gebäudeenergierichtlinie explizit davor warnt, eine Debatte über überdimensionierte Mindestziele zu führen. Dies würde Investoren abschrecken, Eigentümer verunsichern und nur dazu führen, dass die ohnehin geringe Sanierungstätigkeit noch weiter zurückgeht. (Beifall bei der SPD) Das deutsche Handwerk begrüßt den bei der Gebäudeenergierichtlinie gefundenen Kompromiss im "Handwerksblatt" ausdrücklich. Vergessen wir nicht, dass der Klimarat bereits 2023 in seinem Abschlussbericht darauf hingewiesen hat, dass wir nur noch dieses Jahrzehnt haben, um den Klimawandel in den Griff zu bekommen. Die Verbesserung der Gesamteffizienz von Gebäuden ist für die Erreichung des Ziels Klimaneutralität von entscheidender Bedeutung, und sie bringt auch konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger.
