Christoph Maier
Herr Vizepräsident, sehr verehrte Damen und Herren! Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist ein weiterer Angriff der Kartellfraktionen auf die Demokratie aus purer Verzweiflung über die Stärke der Alternative für Deutschland. (Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): So ein Blödsinn! – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Denn wer einer "Parlamentswirklichkeit" – so bezeichnen Sie es in der Problembeschreibung Ihres Gesetzentwurfs – mit einer starken AfD hier im Bayerischen Landtag nicht Herr wird, dem bleibt nur übrig, zu autoritären und undemokratischen Mitteln zu greifen. (Michael Hofmann (CSU): Sie lügen! – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Genau das tun Sie, indem Sie für die Zukunft die Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vollständig Ihrer Macht und Ihrem Willen unterwerfen wollen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie sagen das nur, weil es Ihnen nicht passt! – Florian von Brunn (SPD): Hören Sie auf! Sie verbreiten Fake News!) Im Ergebnis wollen Sie erreichen, dass das Vorschlagsrecht der Alternative für Deutschland in Zukunft wirklich nur ein Vorschlagsrecht bleibt und kein von uns vorgeschlagener Richter jemals mehr gewählt wird. (Michael Hofmann (CSU): Das ist doch Quatsch!) Bisher musste der Vorschlag der AfD im Rahmen der Blockabstimmung schon deshalb gewählt werden, um den Bayerischen Verfassungsgerichtshof vollständig und damit ordnungsgemäß zu besetzen. (Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Vor wenigen Monaten haben GRÜNE und SPD sogar die Richterwahlen in diesem Hohen Haus boykottiert und ihre staatspolitische Verantwortungslosigkeit gezeigt. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN mussten widerwillig unseren Kandidaten wählen, um eine Verfassungskrise zu vermeiden. Mit diesem von Ihnen geplanten Wechsel zu Einzelabstimmungen über jeden Vorschlag auf sage und schreibe vier unterschiedlichen Listen schaffen Sie die gesetzliche Grundlage, die Kandidatenvorschläge der AfD in Gänze abzulehnen. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Sie beerdigen damit den parlamentarischen Grundsatz der Spiegelbildlichkeit bei der Besetzung der Stellen der nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichts und versündigen sich damit ein weiteres Mal an Rechtsstaat und Demokratie. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Das sagen ausgerechnet Sie!) Denn die AfD ist entgegen der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag nicht im Präsidium vertreten und stellt keinen einzigen Ausschussvorsitzenden. Die AfD ist auch nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten, (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) – Florian von Brunn (SPD): Und zwar zu Recht, weil Sie keine Demokraten sind!) obwohl das Parlamentarische Kontrollgremium-Gesetz ausdrücklich einen Vertreter der AfD vorsieht. Das ist ein offener Rechtsbruch. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Es ist kein Rechtsbruch, wenn ein Gericht so etwas feststellt! – Weitere Zurufe) Mit dieser Justizreform greifen Sie erstmals auch in die Judikative ein. Sie machen den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Unruhe – Glocke des Präsidenten) zum Schauplatz parteipolitischer Scharmützel. Schande über solche Demokraten! (Beifall bei der AfD) In Polen und Ungarn wurden derartige Eingriffe in das Justizsystem von Brüsseler Eurokraten bemängelt und sogar sanktioniert. Hier in Bayern treiben Sie Gleiches voran; dabei ist unser aktuelles bayerisches Wahlverfahren der Richter sehr ausgewogen und schützt die parlamentarische Minderheit vor der Mehrheit. Mit der nur erforderlichen einfachen Mehrheit korrespondiert nämlich das Vorschlagsrecht für entsprechende Positionen einer jeden Oppositionsfraktion. Dies garantiert Transparenz und auch Akzeptanz für die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs – so war es jedenfalls in der Vergangenheit. In vielen deutschen Ländern wird die Einbindung der Opposition bei der Wahl der Verfassungsrichter – im Übrigen gilt das auch für das Bundesverfassungsgericht – durch eine erforderliche Zweidrittelmehrheit sichergestellt; doch nach der neuen Regelung liegt es rein in der Hand der einfachen Parlamentsmehrheit, die hier von CSU und FREIEN WÄHLERN dominiert ist, welche nichtberufsrichterlichen Mitglieder letztendlich im Verfassungsgerichtshof tätig sind. (Martin Wagle (CSU): Sie haben nicht aufgepasst! – Michael Hofmann (CSU): Das ist doch Quatsch! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Quatsch! Lesen Sie doch mal den Vorschlag!) Auch SPD und GRÜNE opfern damit einen Teil ihrer Minderheitenrechte, da auch deren Vorschlagsrecht ins Leere laufen könnte. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Die Scheinopposition aus GRÜNEN und SPD erfüllt eine besonders unrühmliche Statistenrolle, die einer politischen Selbstaufgabe gleicht. Die Kartellfraktionen sind es, die die staatlichen Institutionen schleifen und parteipolitisch vollständig gleichschalten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das sagt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall!) Sie sind es, die damit das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat aushöhlen. Sie sind es auch, die unsere Wählerinnen und Wähler und damit einen Teil unseres Volkes von der politischen Teilhabe ausschließen wollen. (Beifall bei der AfD) Während Sie jeden zugereisten Asylforderer gesellschaftlich integrieren wollen, wollen sie Teile des eigenen Volkes von der politischen Verantwortung ausschließen. Das ist schäbig! (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) und Anna Rasehorn (SPD)) Um bei der Auswahl der Berufsrichter mehr Transparenz herzustellen, werden wir diesen Gesetzentwurf mit einem Änderungsantrag ergänzen. Wir fordern, dass sich auch die Berufsrichter hier im Bayerischen Landtag einer echten Wahl stellen müssen – auf einer Liste mit mehreren Bewerbern –, um einen Gleichlauf des Wahlverfahrens der berufsrichterlichen und der nichtberufsrichterlichen Mitglieder herzustellen. Auch für sie soll die Besetzung mit Vorschlägen der Regierung und der Opposition wechselseitig erfolgen. Das dürfte ganz im Sinne der GRÜNEN sein. (Toni Schuberl (GRÜNE): Nein!) Doch alle Rechte der Opposition, die heute unter dem Vorwand der AfD-Bekämpfung eingeschränkt werden, werden auch nicht so schnell wieder aufleben und bleiben verloren. Die Kartellfraktionen betreiben damit den Rückbau der Demokratie (Martin Wagle (CSU): Die wollt ihr doch abschaffen! – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) und des Parlamentarismus zum Zweck der eigenen Machtsicherung. (Beifall bei der AfD) Eine Mahnung richte ich an die Kartellfraktionen: Alle Maßnahmen, die Sie heute als demokratisch legitimieren, können dereinst gegen Sie selbst gerichtet werden. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Rechtsextremistischer Verdachtsfall! Das sagt alles!) Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))
