Christoph Maier
Herr Kollege Hofmann, Sie haben eines nicht angeführt, und zwar das Problem, das Ausgangspunkt ist für die Überlegungen, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf anstrengen. Seit über fünf Jahren sind zwei nichtberufsrichterliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter auf Vorschlag der AfD für die bayerische Justiz, für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof tätig. Ist Ihnen ein Fall bekannt, bei dem diese Richter ihr Amt nicht ordnungsgemäß, zuverlässig und verantwortungsbewusst ausgeführt hätten? Ist eine Reform in dieser Art und Weise überhaupt notwendig? Meine zweite Frage lautet: Glauben Sie wirklich, dass bei 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, einem Präsidenten und 15 weiteren nichtberufsrichterlichen Mitgliedern 2 Mitglieder auf Vorschlag der AfD eine Gefahr für die Demokratie und den Rechtsstaat darstellen, wie Sie es uns klarmachen wollten? Sollen 2 Vorschläge der AfD gegenüber 23 Berufsrichtern und 15 Nichtberufsrichtern eine Gefahr darstellen? Wollen Sie uns das ernsthaft weismachen? (Dr. Simone Strohmayr (SPD): Einer von Ihnen wollte den Reichstag erstürmen!)
