Martin Schöffel
Sehr geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzten Endes sind alle Fraktionen dankbar, wenn über die Finanzierung unserer Krankenhäuser und die großen Sorgen, die da bestehen, auch in diesem Haus gesprochen wird. Denn das ist das Anliegen der Patientinnen und Patienten draußen, der Landräte, der Oberbürgermeister und aller, die als Krankenhausträger in der Pflicht stehen und täglich darum kämpfen, das sehr hohe Versorgungsniveau, das wir im Freistaat Bayern haben, erhalten zu können. Allerdings möchte ich nach dem, was hier sowohl vom Kollegen Scheuenstuhl als auch vom Kollegen Winhart gesagt worden ist, das eine oder andere geraderücken. In unserer Bundesrepublik und im Sinne unseres Förderalismus gibt es die ganz klare Festlegung, dass für die Krankenhausinvestitionen die Bundesländer zuständig sind (Zuruf von der AfD: Wissen wir ja!) und für die laufenden Kosten in den Krankenhäusern der Bund, sprich die Krankenkassen. Das sollte man bei der ganzen Angelegenheit nicht ständig durcheinanderwerfen. Deswegen, Herr Kollege Scheuenstuhl, sage ich: Der Freistaat Bayern kommt seinen Verpflichtungen bei Investitionen in die Krankenhäuser stets nach. Wir haben in diesem Jahr – der Kollege Grossmann hat es schon angesprochen – den Ansatz um über 24 % erhöht auf jetzt 800 Millionen Euro. Ein weiterer Aufwuchs ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Ihre Darstellung, der Freistaat Bayern habe hier große Versäumnisse, weise ich zurück. Wir haben in jedem Jahr alle dringlichen Anträge, die von den Krankenhäusern kamen, zeitgerecht finanziert. Kaum ein anderes Bundesland unterstützt Krankenhausinvestitionen so wie der Freistaat Bayern. Deswegen, Kollege Scheuenstuhl, empfehle ich Ihnen: Gehen Sie mal nach Berlin und fragen Sie nach, was der Bundesgesundheitsminister tut, um hier die Betriebskosten entsprechend zu ersetzen. Sie können daher jedenfalls hier im Bayerischen Landtag nicht so sprechen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Dann kommt der Bundesgesundheitsminister mit großen Worten: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. – Wir brauchen aber eine schnelle Hilfe, eine schnelle Aufstockung der Mittel und eine entsprechende Kostendeckung. Den Ärzten und dem ganzen Klinikpersonal ist es doch nicht zuzumuten, unter diesem Druck zu arbeiten, während der Bundesgesundheitsminister sich in Berlin hinter irgendwelchen Gesetzentwürfen versteckt, die am Ende keine schnelle Lösung bringen, meine Damen und Herren. (Anna Rasehorn (SPD): So ein Blödsinn!) Damit stiehlt sich der Bund aus seiner Verantwortung. Er macht den Vorschlag, dass die Mittel deutlich erhöht werden sollen. (Zuruf von der SPD) Zahlen sollen die Krankenkassen und die Länder. Zuständig wäre aber der Bund und der Bundesgesundheitsminister. Was Lauterbach hier macht, ist keine Partnerschaft mit den Ländern und mit den Krankenhäusern, sondern eine Zumutung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir kommen unseren Verpflichtungen nach, was die Investitionen angeht. Unsere Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat erst vor Kurzem ein 100-Millionen-Euro-Programm vorgestellt, bei dem es um die Finanzierung von Umstrukturierungen und Planungen gerade bei kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum geht. Das bedeutet über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Aufschlag von 100 Millionen Euro. Am Ende sind Sie gefordert, die Dinge in Berlin deutlich zu machen. Ich möchte noch etwas zum Gesetzentwurf der AfD sagen: Das ist völlig absurd – Patrick Grossmann hat darauf hingewiesen, dass, wenn laufende Kosten nur mit Krediten finanziert werden können, etwas schon von Haus aus nicht stimmt. (Martin Wagle (CSU): Richtig!) Auf diese Dinge müssen Sie im Deutschen Bundestag, wo die Verantwortung liegt, hinweisen. Sie möchten aber den Kommunen im Gegenzug noch die Anteile an den Krankenhäusern abnehmen. Da weiß ich nicht, was für ein politischer Ansatz das sein soll. Das ist so, wie wenn Bürgerinnen und Bürger zu Ihnen kommen und sagen: Ich kann die Kosten für mein Haus nicht mehr bezahlen, beispielsweise weil der Bund die Energiepreise erhöht hat, die Sanierungsauflagen erhöht hat oder viele andere Dinge. – Dann sagen Sie dem Bürger: Das ist gut. Da geben wir dir ein Darlehen, und dafür gibst du uns die Anteile an deinem Haus. (Zuruf von der AfD) Was Sie vorschlagen, ist letzten Endes Enteignung, aber keine Hilfe für die Zukunft. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Ansatz der AfD ist völlig unbrauchbar. (Beifall der CSU) Noch dazu haben Sie nicht verstanden, wie die Krankenhausfinanzierung funktioniert. Darüber hinaus glaube ich, dass das, was Sie als beste wohnortnahe Versorgung beschreiben, nicht das ist, was die Bürgerinnen und Bürger von einem Gesundheitssystem im 21. Jahrhundert erwarten. Darauf will ich jetzt aber im Detail nicht eingehen. Nur so viel: Was Sie da vorschlagen, ist mit Sicherheit nicht das, was wir in einer Zeit von Ambulantisierung und von Spitzenmedizin brauchen. Wenn Sie den Herzinfarkt beschreiben, dann muss so schnell wie möglich die bestmögliche Klinik erreicht werden. Alles andere ist eine Gefährdung für die Gesundheit der Menschen. Deswegen können Sie diesen Ansatz in dieser Form gar nicht weiterverfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Ansatz ist unbrauchbar. Wir werden weiterhin alles tun, unseren Verpflichtungen als Freistaat Bayern für die Krankenhausstruktur nachzukommen. Wenn aber der Bund an allen Ecken und Enden zulasten von Ländern und Kommunen spart, dann muss das im Deutschen Bundestag geklärt werden. Da kann ich nur an die SPD-Fraktion und die anderen Fraktionen appellieren, dies endlich abzustellen und dafür zu sorgen, dass unsere Kliniken vonseiten der Krankenkassen und des Bundes ordentlich ausgestattet werden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
