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Alexander Flierl

CSU 25.04.2024 Sitzungen 19/17

Ich glaube, die Wortmeldungen – insbesondere die Wortmeldung des Kollegen Halbleib – machen es notwendig, dass man noch mal kurz darauf eingeht; denn ich glaube, wir reden hier nicht über die Berichte und die Beantwortung der umfänglichen und sehr detaillierten Schriftlichen Anfrage durch die Staatsregierung zur Frage der Wasserentnahme in Unterfranken, die auch medial entsprechend begleitet wurde, sondern wir reden hier über die Einführung eines digitalen Wasserbuchs. Wenn Sie aber darauf zu sprechen kommen, dann, glaube ich, wäre es notwendig gewesen, dass Sie auch einmal den Bericht zur Kenntnis nehmen. Demnach sind nämlich die Daten sehr wohl vorhanden und auch sehr wohl erhoben worden, um eben Ihrem berechtigten Auskunftsbegehren nachzukommen, was wir auch im Umweltausschuss beschlossen haben. (Michael Hofmann (CSU): Aha!) Da sind nämlich auch über 2.000 Bescheide letztendlich kontrolliert und aufgeführt worden und haben eben auch Eingang gefunden. Wenn Sie den Bericht gelesen hätten, dann wüssten Sie auch, dass zum einen die Wasserwirtschaftsämter die Daten haben, soweit sie diese zum Vollzug der Wassergesetze brauchen, weil sie natürlich gerade auch für die technische Seite zuständig sind. Und zum anderen sind die Kreisverwaltungsbehörden für die rechtliche Seite zuständig, und auch die haben ihren Datenbestand, der eben entsprechend ausgewertet werden kann. Dieser Datenbestand ist ausgewertet worden. Darauf ist vollumfänglich eingegangen worden. So wurden dann zum Beispiel letztendlich auch etwa 2.000 privatnützige Entnahmen festgestellt und eben auch 2.800 Dateneinträge. Ich glaube, das unterstreicht doch auch, dass die Daten vorhanden waren. Sie waren halt nicht sofort auf Knopfdruck da, noch nicht zusammengeführt. Das ist nämlich auch genau der Punkt, den wir jetzt mit der Einführung eines digitalen Wasserbuches ändern wollen. Deswegen werden wir auch hier letztendlich weiter vorankommen. Zur Frage der entnommenen Menge mache ich auch eine klare Aussage. Natürlich ist bekannt: Auf die dem jeweiligen Nutzer zugestandene maximale Wassermenge, die er nach dem Bescheid entnehmen darf, kommt es an, also nicht auf das, was er tatsächlich entnimmt – es sei denn, er überschreitet diese Menge –, sondern darauf, was er tatsächlich maximal entnehmen könnte. Auch da hat sich nämlich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl gar nicht die maximal zulässige Menge entnimmt und dass – obwohl 75 % der 2.000 Vorgänge sich auf das Grundwasser bezogen – nur 55 Fälle aufgetreten sind, in denen es zu Überschreitungen kam. Denen ist auch nachgegangen worden. Das ist abgestellt worden. Deswegen kann man hier nur entschieden widersprechen. Wir haben die Daten. Wir haben auch die Daten zu den zulässigen Mengen, die entnommen werden dürfen. Jetzt geht es darum, das auch ins 21. Jahrhundert zu transformieren, nicht nur analog diese Daten zu haben, nicht hybrid, einen Teil digital und einen Teil analog, sondern wirklich dann auch ins digitale Zeitalter einzutreten. Deswegen werden wir diesen Weg weitergehen. Schaufensteranträge brauchen wir dafür aber nicht. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Flierl, vielen Dank. Ihr Wortbeitrag hat erneut eine Zwischenbemerkung ausgelöst, nämlich von Herrn Kollegen Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion. (Volkmar Halbleib (SPD): Ich habe mich regulär zu Wort gemeldet!) Ach, regulär hast du dich zu Wort gemeldet. – Herr Flierl, dann darf ich mich bedanken. (Alexander Flierl (CSU): Er darf gerne die 30 Sekunden ausnutzen!) Herr Halbleib hat noch 28 Sekunden. Bei einer Zwischenbemerkung wäre es eine Minute gewesen. (Allgemeine Heiterkeit)

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