Alexander Flierl
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sehr gerne nehme ich den Antrag der GRÜNEN zum Anlass, Sie über die Strategie zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Bayern aufzuklären. Man braucht eigentlich nur kurz nachzuschauen, dann sieht man, dass wir uns schon seit Jahren, seit vielen Legislaturperioden damit beschäftigen. Wir haben die Strategie "Wasserzukunft Bayern 2050" als integrale Strategie aufgesetzt. Darin geht es uns natürlich um die Ökologie, um die Sozialfunktion und den Hochwasserschutz, aber insbesondere – und das ist auch ein zentraler und wesentlicher Punkt – um die Wassersicherheit. Ich glaube, es ist falsch, davon zu sprechen, wir hätten hier keine Maßgaben, wir hätten keine Strategie und würden nicht klar sagen, was wir wollen und wie wir unser Wasser schützen. Ich sage Ihnen klipp und klar: Ja, dazu brauchen wir ein digitales Wasserbuch. Ich kläre Sie auch hier sehr gerne über den Planungsstand auf. Bereits seit Februar ist klar, dass das Umweltministerium, dass die Bayerische Staatsregierung genau diesen Weg gehen will. Wir forcieren letztendlich eine Zusammenfassung aller Daten. Die Daten sind vorhanden. Ich gehe gerne noch darauf ein. Ihr Antrag ist klar ein Schaufensterantrag; allein schon deswegen werden wir ihm nicht zustimmen. Ich sage Ihnen auch klipp und klar: Die Daten sind vorhanden. An jeder Kreisverwaltungsbehörde, an jedem Landratsamt – den 71, die wir haben – und bei den 25 kreisfreien Städten wird ein Wasserbuch geführt, wie es halt bislang üblich ist, analog, in Papierform. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes; da gibt es einen gewissen Mindestinhalt, den Sie zitiert haben. Wir in Bayern wollen aber einen Schritt weiter gehen; darin sollen eben nicht nur die Gestattungen, die Erlaubnisse, die Wasserschutzgebiete oder auch die Risikogebiete und festgesetzten Überschwemmungsgebiete erfasst werden, sondern es sollen auch alle weiteren wasserrechtlichen Rechtsakte, wie sie in den Landratsämtern und kreisfreien Städten in den Kreisverwaltungsbehörden vorliegen, aufgenommen werden, zum Beispiel wasserrechtliche Anlagengenehmigungen, festgesetzte Heilquellenschutzgebiete, Genehmigungen für Beschneiungsgebiete oder auch Genehmigungen für Abwasseranlagen. Wir wollen darüber hinausgehen, was letztendlich bundesgesetzlich schon vorgegeben ist. Wir brauchen dies. Das ist der einzige Punkt, in dem Ihnen recht zu geben ist, weil wir eine bayernweit gleichwertige Datenbasis benötigen. Dafür muss eben auch jede Ebene auf die bedeutsamen Daten im Wasserbuch zugreifen können: die Kommunen und die Landratsämter auf die Gestattungen, auf die Bewilligungen, auf die Rechtsakte im Landkreis, natürlich die Regierungen auf die Daten in ihrem Regierungsbezirk und ganz klar das Staatsministerium und das LfU auf die bayernweite Datenlage. Unser Ziel ist es, eine Rechtsgrundlage zu schaffen und sämtliche wasserrechtlichen Rechtslagen aufzunehmen, um eben dann auch alle wesentlichen Faktoren für die Nutzung und den Schutz der Wasserressourcen umfassend abzubilden. Da sind wir, denke ich, auf einem äußerst guten Weg. Das werden wir angehen. Wir brauchen das, wenn wir einen Wassercent einführen, aber auch unabhängig davon würden wir das benötigen, weil wir aufgrund der klimatischen Veränderungen zu Wasserverteilungskonflikten kommen werden; verschiedene Nutzungsinteressen sind vorhanden. Auch diese Nutzungsinteressen müssen wir letztendlich zusammenführen, wir müssen Konflikte auflösen. Für uns wird das digitale Wasserbuch nicht nur das Grundwasser umfassen, sondern auch das Oberflächenwasser und insbesondere das Uferfiltrat. Diesen Weg werden wir weitergehen, weil wir diese Daten auch für die Wasserentnahmen brauchen. Ich muss einer falschen Angabe, falschen Fakten vonseiten der GRÜNEN widersprechen: Selbstverständlich ist jede signifikante private oder wirtschaftliche Entnahme auch mengenmäßig erfasst, eben in diesem Wasserbuch. In den Bescheiden wird nämlich auch die Höchstmenge angegeben. Deswegen haben wir Erkenntnisse auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden. Im Übrigen ist das eine Standardauflage, dass bei wesentlichen Wasserentnahmen eine Zähleinrichtung und Erfassung vorhanden sein muss. Wir gehen auf dem beschrittenen Weg weiter. Wir wollen die EDV-technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Wir wollen die teils hybride Führung des Wasserbuchs, wie wir es jetzt schon in einigen Kreisverwaltungsbehörden haben, beenden. Es werden dann künftig, sobald man sich über die Softwarevoraussetzungen geeinigt hat, die neuen Rechtsakte eingetragen und dann Stück für Stück alle weiteren Rechtsakte digitalisiert, sodass wir dann auch einen vollumfänglichen Zugriff haben werden, die Behörden und natürlich nach dem Umweltinformationsgesetz auch die Öffentlichkeit – soweit die Daten aus Datenschutzgründen öffentlich zugänglich sein sollen –, um sich über den Wasserschutz in Bayern zu informieren. Wir sind auf dem Weg, wir werden das digitale Wasserbuch einführen. Eine Aufforderung von den GRÜNEN benötigen wir hierzu nicht, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Flierl. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Arnold. (Beifall bei der AfD)
