Ilse Aigner
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir stimmen über den Gesetzentwurf ab. Der Abstimmung zugrunde liegt gemäß § 53 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung der Beschluss der Zweiten Lesung. In Zweiter Lesung wurde dem Gesetzentwurf auf Drucksache 19/676 zugestimmt. Wer dem Gesetzentwurf entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, die GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – Das ist die AfD. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Dann ist das so beschlossen. Wir führen gemäß § 56 der Geschäftsordnung die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist dasselbe Abstimmungsverhalten, also die CSU, die FREIEN WÄHLER, die GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – Das ist die AfD. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Als Erstes steht auf der Tagesordnung: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Bürgerrat zur Corona-Aufarbeitung - Bayern braucht Versöhnung und Transparenz! (Drs. 19/1914) Ich erinnere daran, dass für den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt wurde. – Als Erster hat der Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort.
