Christoph Maier
Wir haben Ihnen diese schriftliche Stellungnahme im Ausschuss vorgelegt. Sie wollten sich mit den Argumenten und Inhalten betreffend unsere verfassungsrechtlichen Bedenken nicht beschäftigen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist gelogen!) Deswegen mussten wir diese Überlegungspause beantragen. In der Tat haben Sie dann die Überlegungspause zum Kaffeetrinken genutzt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist gelogen!) Die meisten sind rausgegangen, haben sich einen Kaffee geholt und haben sich mit unserer schriftlichen Stellungnahme nicht auseinandergesetzt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist gelogen!) – Es ist nicht meine Art, hier Namen zu nennen; aber das entspricht den Tatsachen. Das heißt: Sie sind auch in der Pflicht, sich damit auseinanderzusetzen. Wir haben damals auch besprochen bzw. in unserer Stellungnahme vermerkt, dass wir uns wünschen, dass die Abgeordneten vollständig informiert werden und dass diese schriftliche Stellungnahme ebenfalls zu den Materialien für dieses Gesetz genommen wird, (Petra Guttenberger (CSU): Was auch geschehen ist!) und das ist nicht erfolgt. Wir können es im Internet nicht abrufen. Die Abgeordneten konnten leider auf diese schriftliche Stellungnahme nicht zugreifen und müssen heute eine Entscheidung treffen, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) ohne sich umfassend über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Deshalb war es so wichtig, dass wir diese schriftliche Stellungnahme jetzt noch mal angeführt haben. Wer Interesse daran hat, kann gerne noch mal bei uns Einsicht in die Stellungnahme nehmen. Das bieten wir jedem hier an, der Interesse an einem Rechtsstaat, an Demokratie und an echtem Parlamentarismus hat. (Beifall bei der AfD)
