Christoph Maier
Schön, dass Sie den Punkt des effektiven Rechtsschutzes ansprechen und mir die Gelegenheit geben, darauf einzugehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das zuständige Rechtsmittelgericht, falls gegen eine Entscheidung des Präsidiums vorgegangen werden soll. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist nicht dafür geschaffen worden, diese Streitigkeiten zwischen einem Abgeordneten und dem Präsidium anlässlich einer Rüge zu behandeln, (Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) sondern er ist zuständig für Organstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Er hat keine Antwort!) Für Streitigkeiten wegen einer Rüge ist er also nicht gedacht. Er trifft Feststellungsentscheidungen und ist nicht geeignet für kontradiktorische Verfahren dieser Art, die wir hier führen müssen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist überdies überlastet, weil Sie ihn nicht ordentlich personell ausstatten. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Ein Skandal, dass Sie jetzt auch noch die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs in diesen Sachen anzweifeln!) Wir haben eine Meinungsstreitigkeit aus dem Jahr 2017; das war damals die GRÜNEN-Fraktion; die wurde jetzt auch wieder behandelt. Da musste der Vertreter des Landtags wieder ausgetauscht werden. Jetzt haben wir das Jahr 2024. Nach über sieben Jahren hat hier die Fraktion der GRÜNEN keine Entscheidung getroffen. (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Das ist meine Antwort auf Ihre Frage zum Rechtsweg. (Beifall bei der AfD – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist keine Antwort! – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Keine Antwort!)
