Christoph Maier
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag meiner Fraktion wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes nun in Dritter Lesung beraten. Diese verlängerte Beratungszeit ist notwendig geworden, da die antragstellenden Kartellfraktionen möglichst wenig über die Regelung und deren Rechtsfolgen hier im Hohen Hause sprechen möchten; denn die Gründe dafür liegen auf der Hand. Dieses neue Abgeordnetengesetz ist ein Freibrief für die Sanktionierung oppositioneller Politiker in Form von Ordnungsgeld und Sitzungsausschluss. Es ist ein Frontalangriff auf die Demokratie, die Meinungsfreiheit und den Parlamentarismus in diesem Land. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Die Einschränkung der Redefreiheit im Parlament durch Androhung von Strafen ist der denkbar schwerwiegendste Eingriff in das freie Mandat für einen Politiker der Opposition. Die letzte Stufe wäre dann nur noch politische Haft – und auch das halte ich in Bayern nach den Erfahrungen der letzten Monate nicht für völlig ausgeschlossen. (Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): Das sind Regeln, die für alle gelten! – Michael Hofmann (CSU): Sie leben in Ihrer eigenen Welt!) Der Zweck des Gesetzes ist einzig und allein, den politischen Diskurs in diesem Hohen Haus zu steuern und die Meinungsfreiheit und damit die Wirkungskraft der einzigen Opposition zu den Kartellfraktionen, der AfD, durch mögliche Sanktionsmaßnahmen zu beschneiden. Das geben Sie auch unverhohlen zu. Bei der Beratung im federführenden Verfassungsausschusses konnte trotz einer beantragten Überlegungspause zum Studium der schriftlichen Stellungnahme meiner Fraktion kein Umdenken bei Ihnen bewirkt werden. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Als AfD-Fraktion halten wir diesen Gesetzentwurf größtenteils für verfassungswidrig. Inhaltlich nehmen wir vollumfänglich und ausdrücklich Bezug auf unsere schriftliche Stellungnahme. Diese hätte Ihnen als Abgeordneten auch zukommen sollen. Sie hätte auch in der Vorgangsmappe erscheinen sollen. Das ist leider nicht geschehen. Damit konnten Sie sich auch nicht umfassend mit unseren verfassungsrechtlichen Bedenken auseinandersetzen. (Martin Wagle (CSU): Wer sich danebenbenimmt, muss sich den Konsequenzen stellen!) Deshalb halten wir diesen Gesetzentwurf auch in formeller Hinsicht für verfassungswidrig. Insbesondere liegt ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 3 Absatz 1 unserer Bayerischen Verfassung vor. Laut dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist der Normgeber, also der Bayerische Landtag, verpflichtet, seine Vorschriften so klar zu fassen, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten nach ihr ausrichten können. Insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist dies dringend notwendig, um hier eine gewisse Rechtssicherheit herbeizuführen. (Zuruf des Abgeordneten Florian Siekmann (GRÜNE)) All diese Anforderungen sind bei der Tatbestandsvoraussetzung der Verletzung der Würde des Landtags – der entscheidende Begriff ist "Würde des Landtags" – nicht erfüllt. Bei den Beratungen im Verfassungsausschuss wagten sich die antragstellenden Kartellfraktionen selbst auf Nachfrage nicht, den Begriff der "Würde des Landtags" positiv zu formulieren. (Johannes Becher (GRÜNE): Ob der Begriff "Kartellfraktionen" mit der Würde des Landtags vereinbar ist, ist auch fraglich!) Den Rechtsanwendern, also dem Präsidium des Landtags sowie dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als dem zuständigen Rechtsmittelgericht, bleibt damit nichts anderes übrig, als sich daran zu orientieren, wie der Begriff der "Würde des Landtags" in der Vergangenheit ausgelegt wurde – beispielsweise über Negativdefinitionen. Dazu führe ich die folgenden Beispiele an. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Die "Würde des Landtags" war nicht verletzt, als die Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Katrin Ebner-Steiner von Florian Streibl von den FREIEN WÄHLERN als "Schande Bayerns" bezeichnet wurde und damit die Antisemiten auf den Straßen Bayerns als weniger schändlich dargestellt wurden. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Pfui Deife!) Das geschah in der 2. Plenarsitzung dieser Wahlperiode am 31.10.2023. In einer Mitteilung schrieb Präsidentin Aigner, dass in diesem Falle die Schwelle für den Ausspruch einer Rüge noch nicht als überschritten angesehen wurde. Zweites Beispiel. Die "Würde des Landtags" war nicht verletzt, als Staatsminister Florian Herrmann einem AfD-Abgeordneten – meiner Person – wörtlich zurief: "Sie haben doch einen an der Klatsche!" Das geschah in der Plenarsitzung vom 27.09.2022, 18. Wahlperiode. Bis heute hat sich Herr Staatsminister Herrmann dafür weder entschuldigt noch wurde eine Rüge ausgesprochen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist ja wie bei Pippi Langstrumpf: Ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt! – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Drittes Beispiel. Die "Würde des Landtags" war auch nicht verletzt, als unter anderem die Abgeordneten Knoblach und Demirel von den GRÜNEN, die Abgeordneten Strohmayr, Taşdelen und Rasehorn von der SPD sowie die Abgeordneten Pohl, Locke und Streibl von den FREIEN WÄHLERN nach dem Vorbild der Nationalsozialisten in der Weimarer Republik einem Redner unserer Fraktion demonstrativ den Rücken zudrehten und damit ihre Missachtung des Parlaments zum Ausdruck brachten. Das geschah in der Plenarsitzung vom 13.03.2024. (Beifall bei der AfD) All diese Äußerungen und Verhaltensweisen wurden nicht als unparlamentarisch eingestuft. Sie wurden auch nicht gerügt. Damit wissen wir eines: Es ist reine Willkür, ob etwas der "Würde des Landtags" entspricht oder ob es Ihrer Meinung entspricht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wenngleich wir hier im Landtag auch der Willkür der Kartellfraktionen ausgeliefert sind, werden wir uns von diesem Maulkorbgesetz den Mund und unsere Meinung nicht verbieten lassen. Wir werden unsere Positionen mutig in diesem Hohen Hause vertreten, auch wenn es Ihnen nicht passt. Wir werden rechtliche Schritte gegen das Gesetz prüfen und gegebenenfalls einleiten. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab. (Beifall bei der AfD)
