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Ursula Sowa

GRÜNE 25.04.2024 Sitzungen 19/17

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig: Der Hass zwischen Religionen und Kulturen sollte nicht befeuert werden. Nichts anderes aber versucht diese AfD mit ihrem heute vorliegenden Gesetzentwurf. Unter dem Deckmantel einer harmlosen Änderung der Bayerischen Bauordnung steckt die Diskriminierung einer Religionsgemeinschaft in unserem Freistaat. Bereits in der letzten Legislatur – mein Vorredner hat es genannt – haben Sie das mit einem anderen Gesetzentwurf versucht. Damals war es noch ganz plump artikuliert. Da wollten Sie ein generelles Verbot für Minarette. In diesem Gesetzentwurf fünf Jahre später – das Thema scheint Sie sehr zu bewegen – versuchen Sie, mit dem kulturellen und geschichtlichen Charakter des Orts- und Landschaftsbildes zu argumentieren, der nicht beeinträchtigt und zerstört werden darf. Den Gesetzentwurf lehnen wir GRÜNE damals wie heute absolut ab; denn der Gesetzentwurf dient nichts anderem, als Menschen anderen Glaubens auszugrenzen. Er verbreitet Angst und sät Vorurteile gegenüber Menschen islamischen Glaubens. Sie haben gerade sogar als Schlusssatz zitiert, der Islam gehöre nicht zu Bayern. (Zuruf von der AfD: Das tut er nicht!) Wir sind da völlig anderer Meinung. Letztendlich ist der Gesetzentwurf aus den gleichen Gründen abzulehnen wie bereits in der vergangenen Legislatur. Ich nenne drei Gründe, kurz und knapp: Erstens. Ein Minarettverbot hat nichts in der Bayerischen Bauordnung zu suchen. Eine Regelung, wie Sie sie vorsehen, fällt nämlich nicht – mein Vorredner hat es bereits gesagt – in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Können Sie das mal begreifen? Es betrifft das Bauplanungsrecht, für welches der Bund zuständig ist. Zweitens. Artikel 8 der Bayerischen Bauordnung enthält durchaus einen Paragrafen, bei dem man immer wieder gucken kann: Fügt sich ein Gebäude ein oder nicht? – Das gibt es jetzt schon. Ein allgemeines Verbot kann daraus eben nicht abgeleitet werden, auch wenn Sie – ich betone es noch mal – im Vergleich zum letzten Mal versuchen, es subtiler zu verpacken. Drittens. Noch grundlegender spricht das Grundgesetz gegen Ihren Antrag. Es regelt nämlich in Artikel 4 die freie Religionsausübung. Diese umfasst – da hören Sie bitte gut zu – auch das Recht, die dafür notwendigen Gebäude mit allem, was ein Gebäude der Religionsausübung braucht, errichten zu dürfen. Dieses Recht ist in Bayern bereits vielfach in Anspruch genommen worden und hat sich bewährt. Es gibt in unserem Freistaat Moscheen mit Minaretten und es gibt viele Moscheen ohne Minarette. Tatsache ist: In Bayern – ich freue mich darüber – leben rund 700.000 Musliminnen und Muslime. Sie haben das Recht, ihre Religion auszuüben, genauso wie Christen, Juden, Buddhisten und alle anderen das Recht haben, ihre Religion in Bayern auszuüben. Ich freue mich, dass wir in diesem Freistaat leben, und ich freue mich, dass alle demokratischen Fraktionen hier in diesem Hause diese Meinung teilen. Sie entnehmen meinen Worten: Wir GRÜNE lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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