Thorsten Schwab
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Rundfunk berichtete gestern unter der Überschrift "AfD flutet Parlament". Genau in diese Kategorie passt auch das Gesetzesvorhaben der AfD zur Änderung der Bayerischen Bauordnung unter dem Titel "Bayerisches Kulturschutzgesetz". Es kommt aber auch ein wenig auf die Reaktion der anderen Parteien und die Berichterstattung der Medien an, also darauf, wie man mit solchen Initiativen umgeht und wie man darüber berichtet. Alleine damit kann man der AfD schon ein bisschen den Wind aus den Segeln nehmen. Der Gesetzentwurf wurde zuständigkeitshalber dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr zugewiesen und dort auch beraten. In diesem Ausschuss geht es nicht um Ideologien, sondern um Fakten und um das Machbare. Der Gesetzentwurf der AfD sieht eine Änderung des Artikels 8 der Bayerischen Bauordnung vor. Es geht um eine Beeinträchtigung des geschichtlichen und kulturellen Charakters unserer Orte und unserer Landschaft; so steht es im Gesetzentwurf. Im konkreten Fall geht es um ein Minarettverbot für Bayern. Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat die AfD bereits 2019 im Parlament eingebracht. An der Sach- und Rechtslage hat sich seitdem überhaupt nichts geändert. Erstens. In Bayern fehlen die gesetzgeberischen Möglichkeiten. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Eine solche Regelung wäre im Bauplanungsrecht zu treffen. Hierfür ist eindeutig der Bund zuständig, und zwar über das Bundesbaugesetzbuch. Änderungen der Bayerischen Bauordnung bewirken hier überhaupt nichts. Zweitens. Ihr Entwurf ist ein Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes. Ein grundsätzliches Minarettverbot verstößt gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Hierzu gibt es auch ein höchstrichterliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von 1996. Das wird aber von Ihnen alles ignoriert. Drittens. Es fehlt die Notwendigkeit, überhaupt so ein Gesetz einbringen zu müssen. Schon heute wird im Baugenehmigungsverfahren auch darüber entschieden, ob sich ein Bauwerk nach Art und Maß in die Umgebung einfügt. Da ist vieles möglich. Da kann schon darauf geachtet werden. Zusammenfassend kann man auf den Punkt bringen: Wir sind nicht zuständig. Das ist das Erste. Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist das Zweite. Und das Dritte: Er ist unnötig. Nach Angaben des BR hat die AfD hier im Parlament innerhalb weniger Monate 400 Anträge eingebracht. Viele Anträge sind einfach "copy and paste". Das sieht man auch hier. Im Vergleich zu 2019 hat sich nichts groß geändert. Die Anträge sind schlecht recherchiert oder gesetzeswidrig. Man muss den Menschen in Bayern mal sagen, dass die AfD den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern keinen Nutzen bringt, sondern mit ihrer Art, Politik zu machen, in Bayern einfach nur Zeit und Geld kostet. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der AfD) Da kam ein leichtes Raunen. Aber auch die Wahl des Vizepräsidenten, die wir gerade mitgemacht haben, hat eher an eine von der AfD genutzte Kabarettveranstaltung erinnert. Das war nicht der Würde des Hauses angemessen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Zurufe von der AfD) Ich habe die drei wesentlichen Punkte genannt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Jede weitere längere Ausführung wäre vertane Zeit. Ob 2019 oder 2024 – immer über das Gleiche, aber mit dem gleichen Ergebnis. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD – Zuruf von der AfD: Das erzähle ich dem Wähler! Dann werdet ihr die Quittung kriegen!)
