Wolfgang Hauber
Herr Kollege Adjei, genau das ist der strittige Punkt. Sie sagen, es hat eine Zweckänderung stattgefunden. Die Juristen im Innenministerium bestreiten eine Zweckänderung. Ich gehe auch davon aus, dass keine Zweckänderung stattgefunden hat, sondern dass es rechtlich möglich ist, die polizeilichen Daten daraufhin zu testen, ob sie in das andere Programm überführt werden können. Wie gesagt, es findet keine Analyse mit diesen Daten statt. Das Polizeiaufgabengesetz und die vorhandenen rechtlichen Vorgaben sind nach meinem Dafürhalten hierfür ausreichend. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hauber. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.
