Benjamin Adjei
Lieber Herr Kollege Hauber, noch einmal zum Testbetrieb, auf den Sie kurz eingegangen sind und zu dem der Kollege angedeutet hat, dass er möglich wäre, weil keine Analyse der Daten stattfindet, sondern nur das reine Übertragen der Daten in eine andere Datenstruktur stattgefunden hat. Die Übertragung, vor allem auch die Zusammenführung der verschiedenen Daten, ist eine Zweckänderung. Der ursprüngliche Zweck der jeweiligen einzelnen Datentöpfe war die jeweilige ursprüngliche Datenerhebung. Nun hat das LKA die Daten zusammengeführt und in andere Datentöpfe übertragen, um zu testen, ob das bei VeRA grundsätzlich funktionsfähig wäre. Für VeRA selbst liegt aber keine rechtliche Grundlage vor. Mit welcher Rechtsgrundlage ist diese Datenübertragung denn konform, falls eine Zweckänderung stattgefunden hat – die hat in der Tat stattgefunden – und wenn für den neuen Zweck im Vorfeld keine Rechtsgrundlage zur Verfügung gestanden hat, weil die bestehende Rechtsgrundlage – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Adjei.
