Wolfgang Hauber
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister Herrmann, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Meine Vorredner haben schon einiges zum Inhalt dieses Gesetzentwurfs berichtet. Gerne werde auch ich zum Gesetzentwurf Stellung beziehen. Wir, die Koalitionspartner aus FREIEN WÄHLERN und CSU, befassen uns schon seit geraumer Zeit mit dem Gesetzentwurf. Der war schon in der letzten Legislaturperiode Thema. Es war gut und richtig, VeRA, die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage einzuführen. Diese Rechtsgrundlage soll jetzt mit Artikel 61a des Polizeiaufgabengesetzes geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 16.02.2023 die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse oder -auswertung präzisiert. An dieser Entscheidung haben wir uns orientiert. Kollege Siekmann, es war richtig, diese Entscheidung abzuwarten und diese Entscheidung in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Ich kann Ihnen versichern: Seitdem hat es keinerlei Verzögerungen gegeben. (Florian Siekmann (GRÜNE): Über zwölf Monate!) Wir haben intensiv an diesem Gesetzentwurf gearbeitet. Ein Gesetzgebungsverfahren dauert eben so lange, wie es dauert. Es muss klar herausgestellt werden: VeRA nutzt keine Künstliche Intelligenz. VeRA unterstützt die Polizei im Einzelfall bei der zielgerichteten Recherche nur im eigenen Datenbestand. Es werden durch VeRA keine fremden Datenbanken analysiert. VeRA stellt dennoch eine große Unterstützung für die polizeilichen Sachbearbeiter dar. Die Polizei hat einen großen Datenbestand. Polizeiliche Einsätze werden dokumentiert, Kriminalakten werden verwaltet. In der polizeilichen Vorgangsverwaltung wird der Schriftverkehr dokumentiert. Natürlich findet E-Mail-Verkehr statt. Verkehrsverstöße werden digital verarbeitet. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ich wollte nur veranschaulichen, welche Datentöpfe es gibt. Die Daten finden sich in den verschiedensten Anwendungen. VeRA holt sich diese Daten und ermöglicht es dem berechtigten Sacharbeiter, all diese Daten automatisiert nach bestimmten Suchbegriffen zu durchsuchen. Dieser Testlauf, den Sie angesprochen haben, testet nur, ob diese Datenübermittlung nach VeRA auch tatsächlich funktioniert. Wozu braucht die Polizei diese Software und damit auch die Rechtsgrundlage? – Hierdurch sollen gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen oder andere Zusammenhänge erkannt werden. Die Erkenntnisse sollen die Sicherheitsbehörden befähigen, ihrer Aufgabe zum Schutz der Bevölkerung gerecht zu werden. Insbesondere zum Erkennen krimineller Netzwerke und von Banden sowie extremistischer Bestrebungen müssen die Ergebnisse schnell und mit geringem Aufwand vorliegen. Das Vorliegen von schnellen Ergebnissen kann Leben retten. Die bayerische Polizei macht eine hervorragende Arbeit, VeRA macht deren Arbeit noch besser. Ich bin überzeugt, dass die gesetzliche Grundlage in Artikel 61a des Polizeiaufgabengesetzes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und wir hierdurch der Polizei eine wichtige Möglichkeit zur gefahrenabwehrenden Tätigkeit und zum Schutz der Bevölkerung einräumen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir, die Regierungsfraktionen, eine Expertenanhörung zu diesem Gesetzentwurf beantragt haben, die auch beschlossen wurde. Mal schauen, ob sich dabei ein Handlungsbedarf in Form von Verbesserungsvorschlägen ergibt. Sinnvollen Vorschlägen werden wir uns nicht verschließen. Neben der Einführung einer Rechtsgrundlage für VeRA gibt es weiteren Änderungsbedarf im Polizeiaufgabengesetz. So soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorbeugend auch in unser Polizeiaufgabengesetz übertragen werden. Es geht hierbei um verdeckte Maßnahmen im Kernbereichsschutz beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Leider reicht meine Redezeit heute nicht aus, um hierauf konkret einzugehen. Das werden wir sicherlich im Innenausschuss debattieren. Dennoch will ich kurz weitere Punkte im Änderungsgesetz aufzählen: Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Ermittlung von Bildmaterial, an gefährdeten Orten angebrachte Kameras, Präzisierung der Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Wasserschutzpolizei, Erweiterung von Anordnungen eines Platzverweises auf Polizeieinsätze, Erweiterung der Anordnung einer Meldeauflage beim Vorliegen einer konkreten Gefahr unabhängig von bestimmten Rechtsgütern, Klarstellung zu den Begrifflichkeiten Aufnahme und Aufzeichnungen im Polizeiorganisationsgesetz, Schaffung einer Befugnis für Polizeiangestellte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs, auch im Polizeiorganisationsgesetz die Normierung von Unterstützungspflichten der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsflughäfen gegenüber der Polizei, Einführung eines Bußgeldtatbestandes bei Verstößen gegen sicherheitsrechtliche Anordnungen im Landesstraf- und Verordnungsgesetz und zu guter Letzt die Umsetzung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung im Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen. Wir werden alle diese Regelungen in der Expertenanhörung thematisieren und im Innenausschuss intensiv diskutieren. Darauf freue ich mich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege, Sie bekommen eine einminütige Redezeitverlängerung durch die Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Benjamin Adjei, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
