Florian Siekmann
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf liegt endlich vor, er kam aber aus unserer Sicht deutlich zu spät. Herr Kollege Grob, Sie haben ausgeführt, wir wollen uns keine Verzögerungen leisten. – Tatsächlich blicken wir aber auf zwei Jahre der Verschleppung zurück – in Bezug auf die Gesetzgebung zumindest –, seit im Frühjahr 2022 der Vertrag mit Palantir abgeschlossen worden ist. Wir schreiben jetzt das Frühjahr 2024, und der Gesetzentwurf kommt erst jetzt ins Verfahren. Allein bis Ende des letzten Jahres sind bereits 13,4 Millionen Euro in das Projekt investiert worden. Bis der Gesetzentwurf durch den Landtag beschlossen sein wird, werden es weitere Millionen sein. Aber es geht natürlich auch um zwei Jahre der Verzögerung für den Schutz der Grundrechte und für die Anwendung des Programms. Letztlich ist es das Primat des Parlaments, also von uns Abgeordneten, darüber zu entscheiden, in welcher Art und in welchem Umfang solche Mittel angewendet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt und damit klargestellt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ein Grundrecht, ein Abwehrrecht der Bevölkerung gegenüber dem Staat, gerade auch im hochsensiblen Bereich der Datenverarbeitung und der Datenverknüpfung durch die Polizei besteht. Richtig ist: Es geht hier nicht um die Schaffung neuer Daten oder um das Sammeln neuer Daten, sondern um die Verarbeitung bestehender Daten. Aber auch die Verarbeitung bestehender Daten zu neuen Zwecken ist ein eigener Grundrechtseingriff. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen und gut, dass insbesondere biometrische Daten, Daten, die aus Wohnraumüberwachung gewonnen werden, sehr speziell und nur unter besonderen Bedingungen verarbeitet werden dürfen. Nach diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach diesem Urteil, hätte unserer Auffassung nach umgehend ein Gesetzentwurf folgen sollen. Stattdessen – das haben wir im Innenausschuss intensiv diskutiert – wurde der Test mit Echtdaten gestartet. Wir haben Transparenz eingefordert. Bis heute fehlt allerdings noch der vom gesamten Landtag durch Beschluss eingeforderte Bericht des Innenministeriums hierzu. Ich erwarte, dass dieser Bericht bis zu den Beratungen im Ausschuss vorliegt; denn für uns ist klar: erst das Gesetz, dann die Arbeit mit Echtdaten. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Es ist aber aus unserer Sicht auch eine vertane Chance auf digitale Souveränität. Europol ist aus dem Vertrag mit Palantir ausgestiegen. Der Bund hat ein entsprechendes Vorhaben verworfen. Wir in Bayern aber heuern für hoheitliche Datenverarbeitung ein außereuropäisches Unternehmen an. Ich weiß nicht, wie oft ich den Begriff der digitalen Souveränität in der letzten Legislaturperiode hier gehört habe. Gerade wenn es um die Verarbeitung hoheitlicher Daten geht, wäre das die Chance gewesen, ein eigenes System zu implementieren und die Fähigkeit zur digitalen Souveränität auch unter Beweis zu stellen. Mir erscheint es leider so, als ob gerade in der CSU die immer wieder erhobene Forderung nach einer solchen digitalen Souveränität in diesem sensiblen Bereich am Ende doch nur eine Sonntagsrede ist. Es steht außer Frage: Wir wollen und brauchen effektive Instrumente für Ermittlungsverfahren auf der Höhe der Zeit, die in der Lage sind, mit den immer größer werdenden Datenmengen, mit denen auch die Polizei zu kämpfen hat, umzugehen, vor allem dann, wenn Leib und Leben, Freiheit, Gesundheit oder sexuelle Selbstbestimmung in Gefahr sind. Aber wir müssen auch Eingriffe in Grundrechte auf das Nötigste beschränken. Wir sollten auch die eigene digitale Souveränität voranbringen. Ich freue mich auf eine intensive Anhörung im Innenausschuss. Wir werden die einzelnen Paragrafen diskutieren, nicht nur die zur Einführung von VeRA, sondern auch die zur Frage des Umfangs von Videoüberwachung. Auch da stellen sich uns noch Fragen. Klar ist nämlich: Wir sollten nicht nur sensibel mit Daten umgehen, die so gewonnen werden, sondern wir sollten auch die Erhebung von Daten auf das Notwendige beschränken. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Siekmann. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Holger Dremel, CSU-Fraktion, vor. Bitte sehr, Herr Kollege.
