Ilse Aigner
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 17. Vollsitzung. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, sich vom Platz zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Erst in der vergangenen Woche hat der Bayerische Landtag erfahren, dass Dr. Paul Kestel am 9. Juli 2023 im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1986 bis 1990 an und vertrat BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Wahlkreis Niederbayern. Dr. Paul Kestel war Lehrer für Chemie, Biologie und Geografie, unterrichtete einige Jahre an der Deutschen Schule in Barcelona und ab 1969 am Gymnasium in Zwiesel. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. Fast 20 Jahre war er Mitglied im Kreistag im Landkreis Regen. Er war Gründungsmitglied und Vorsitzender des Fördervereins Skiwanderzentrum Zwieslerwaldhaus und auch Vorsitzender des Wasserbeschaffungsverbandes Zwieslerwaldhaus sowie des Katholischen Kreisbildungswerks. Für sein politisches und gesellschaftliches Wirken wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet und zum Ehrenbürger des Landkreises Regen ernannt. Er war engagiert im Einsatz für Umwelt und Natur und für seine Partei eines der ersten Mitglieder des Bayerischen Landtags. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. – Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf die letzte Plenarsitzung zurückkommen. Der Kollege Schuberl hat in den Sozialen Medien angekündigt, dass er im Landtag kiffen wird. Dann hat er im Plenarsaal einen Joint in die Höhe gehalten und ihn später auf den Südarkaden auch geraucht, in Begleitung von Medien, von Fernsehteams. Dazu will ich unaufgeregt und sachlich feststellen: Erstens. Das Rauchen von Cannabis ist in den Innenräumen des Bayerischen Landtags untersagt. Ich will aber ein generelles Cannabis-Verbot auf dem Gelände des Maximilianeums und werde deshalb die rechtlichen Fragen klären. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Fest steht auch, dass man es uns mit diesem Bundesgesetz nicht gerade leicht gemacht hat. Wir müssen auf der einen Seite das Gesetz einhalten und zugleich den Gesundheitsschutz und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Der zweite Punkt ist: Eine Droge demonstrativ im Plenarsaal hochzuhalten ist nach meinem Verständnis überhaupt nicht in Ordnung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Das ist schon unter uns nicht in Ordnung und vor allem nicht, wenn Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne sitzen, was in diesem Fall so war. Das war absolut daneben. Wir wollen ja auch keine Bierflaschen auf den Tischen hier haben. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Werbung für Rauschmittel ist in einem Plenarsaal eindeutig das falsche Signal. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Wir haben hier unsere Arbeit zu machen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns, und auch, dass wir unseren Auftrag ernst nehmen. Ich sehe uns da alle in der Pflicht. Jeder und jede sollte sich dieser Verantwortung hier auch bewusst sein. Man kann persönliche Hochgefühle hier auch anders zum Ausdruck bringen, und das ist allemal besser: nämlich mit Worten. Wir Abgeordnete haben eine Vorbildfunktion. Das gilt auch für Sie, Herr Schuberl. Und nebenbei, Ihr Verhalten in der letzten Woche entspricht hoffentlich nicht Ihrem Niveau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun hätte ich noch ein paar Glückwünsche auszusprechen: Heute feiert der Kollege Werner Schießl Geburtstag. Wo ist er? (Allgemeiner Beifall) Ich möchte noch darauf hinweisen, dass im Laufe dieser Sitzung wieder Wahlen stattfinden. Ich glaube, das Prozedere muss ich jetzt nicht mehr näher erläutern. Sie wissen, wo Sie Ihre Namenskarten finden, und ich bitte Sie, daran zu denken. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Klima-Booster Bayern statt Bremsklotz der Nation: Zukunft gestalten!" Auch hier kennen Sie das Prozedere: fünf Minuten respektive zehn Minuten. Das gilt auch für die Kollegin Katharina Schulze, die die Debatte eröffnet. Bitte schön.
