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Gülseren Demirel

GRÜNE 21.03.2024 Sitzungen 19/14

Herr Minister, Sie haben gesagt, bei einem Entzug der Arbeitserlaubnis würde Bundesrecht vollzogen. Schauen wir aber einmal nach Baden-Württemberg. Bei Menschen, die dort Arbeit haben und selbst für ihren Unterhalt aufkommen, kann das Land Baden-Württemberg auch bei Vorliegen negativer Bescheide sehr wohl Duldungen aussprechen, damit die Leute weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und so ihren Unterhalt verdienen können. Sie zeigen immer in Richtung Berlin. (Unruhe) Viele Menschen haben den Eindruck, dass wir als Land überhaupt keine Gestaltungsspielräume haben. Das stimmt ja so nicht. Deshalb hat das bei mir Unverständnis hervorgerufen. (Beifall bei den GRÜNEN) Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Sie haben das, mit Verlaub, entweder praktisch oder juristisch nicht ganz richtig verstanden haben. Sie haben hier behauptet, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solchen Personen reihenweise die Arbeitserlaubnis entziehen. Ich habe Ihnen gesagt, dass das nicht richtig ist; denn wenn ein negativer Asylbescheid ergeht, dann erlischt kraft Bundesgesetz die Arbeitserlaubnis. Die andere Frage – das habe ich vorhin nur in zwei kurzen Sätzen angedeutet; ich will es aber gerne noch konkretisieren – ist, dass es, auch wenn jemand abgelehnt worden ist, Gründe geben kann. Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber sagt, da hat sich aber jemand, weil das Asylverfahren so lange gedauert hat, inzwischen schon seit über einem Jahr in meinem Betrieb hervorragend eingearbeitet, ich möchte den unbedingt behalten, und feststeht, dass sich diese Person auch nie etwas hat zuschulden kommen lassen, keine Straftat und dergleichen mehr, dann – das haben wir in unserem Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode auch ausdrücklich festgehalten – wird in solchen Fällen jedenfalls ausgesprochen wohlwollend geprüft, ob diese Person dann trotz des negativen Bescheides im Interesse seines eigenen Schicksales und weil er als Arbeitnehmer dringend gebraucht wird, zunächst eine Duldung und damit die Möglichkeit erhält, sein Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Wenn sich das über weitere ein, zwei Jahre verstetigt, kann auch sein Aufenthaltsrecht verfestigt werden. Das ist die klare gemeinsame Position dieser Koalition, und genau so setzen wir das auch um. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass die Arbeitserlaubnis bei einem negativen Bescheid des BAMF zunächst einmal kraft Gesetz entfällt. Wenn Sie sowohl das eine als auch das andere freundlicherweise zur Kenntnis nehmen würden, liebe Frau Demirel, kämen wir an diesem Punkt auch wieder weiter. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Zur Kenntnis immer! Aber das ist ja nicht das Problem!) – Okay, vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/769 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FREIEN WÄHLER und die CSU. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/778 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD-Fraktion. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur Beratung rufe ich nun noch auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Michael Koller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Bewährte Strukturen erhalten - Keine Aushöhlung der beruflichen Ausbildung (Drs. 19/770) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Michael Koller von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte sehr.

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