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Christian Lindinger

FREIE WÄHLER 21.03.2024 Sitzungen 19/14

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, werte Kolleginnen und Kollegen! Zugegebenermaßen handelt es sich um ein sehr trockenes Thema, dennoch um ein wichtiges. Vieles ist jetzt schon gesagt. Dieser Gesetzentwurf ist notwendig, um unseren öffentlichen Dienst attraktiv zu erhalten und attraktiv zu gestalten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Er ist auch wichtig, um die Nachwuchsgewinnung und die Besetzung von Auszubildendenstellen zu gewährleisten. Im Weiteren – das ist auch schon angesprochen worden – gibt es zwei kleinere Korrekturen. Die Anpassung des Gesetzes ist aufgrund des demografischen Wandels wichtig. Hierzu Zahlen aus Deutschland von Ende 2022: Die 60- bis 63-Jährigen – das sind circa 1,27 Millionen pro Jahrgang – werden in einigen Jahren den Arbeitsmarkt verlassen. Allerdings kommen nur rund 830.000 Personen an 18- bis 21-Jährigen pro Jahrgang nach. Das heißt im Klartext: Pro Jahr werden in Zukunft dem Arbeitsmarkt 440.000 Personen weniger zur Verfügung stehen. Die Anpassung der dienstrechtlichen Vorschriften ist also notwendig, um eine funktionierende Verwaltung aufrechtzuerhalten. Im Wesentlichen geht es um das Laufbahnrecht. Das wurde von den Vorrednern und der Vorrednerin auch schon angesprochen. Durch die Öffnung der sehr eingrenzenden fachlichen Verwendungsmöglichkeiten von Hochschulabsolventen im Staatsdienst respektive Streichung der Anlage 1 zu Artikel 39 des Leistungslaufbahngesetzes wird die Flexibilität für Bewerberinnen und Bewerber erheblich gesteigert. Zudem ist es eine Maßnahme zum Bürokratieabbau. Das Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses findet immer ein Jahr vor dem Einstellungstermin statt. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist rückläufig, und nicht mehr alle Stellen können besetzt werden. Der Vorschlag, Spätentschlossenen eine zweite Chance zur zeitnahen Aufnahme in den Bewerbungsprozess um staatliche Stellen aufgrund des Notendurchschnitts zu eröffnen, ist sehr sinnvoll, um das Stellenkontingent für das kommende Ausbildungsjahr noch auffüllen zu können. Dann kommen die zwei Korrekturen: Es geht zum einen um die Anpassung der Hinzuverdienstgrenze für Ruhegehaltsgehälter von 525 Euro auf 630 Euro im Monat analog zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Anpassung ist notwendig. Aufgrund der Baumaßnahmen bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst ist es sinnvoll, den Präsidenten, der jetzt zugleich noch Fachbereichsleiter ist, von dieser Aufgabe der Fachbereichsleitung zu entbinden, damit er sich dem Präsidentenamt und den Baumaßnahmen entsprechend widmen kann. Wir FREIE WÄHLER erachten diese Änderungen als notwendig und geboten und werden dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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