Alexander Dietrich
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Albert Füracker hat es schon gesagt: Der Gesetzentwurf kommt zunächst einmal etwas unscheinbar daher mit dem Begriff "Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften". Aber er enthält wichtige Regelungen für die Praxis. Wir sind in Bayern durchaus stolz darauf, dass wir das modernste Dienstrecht in Deutschland haben, das 2011 hier im Landtag beschlossen und seitdem stetig fortentwickelt wurde. Dieser Gesetzentwurf enthält weitere wichtige Anpassungen im Dienstrecht. Von unserer Seite sollte deshalb nichts im Wege stehen, das Gesetz im Landtag schnell zu verabschieden. Ich möchte mich deshalb dem Appell anschließen: Wir sollten dieses Gesetz auch schnell verabschieden, damit es beim nächsten LPA-Einstellungstermin schon Wirkung entfalten kann und damit die weiteren Regelungen schnellstmöglich umgesetzt werden. (Beifall bei der CSU) Das Zweite-Chance-Verfahren ist ausdrücklich zu begrüßen. Es ist eine wichtige und richtige Weiterentwicklung des LPA-Verfahrens. Dieses Verfahren ist bei den Beamteneinstellungen lange etabliert und hat viele Vorteile, aber auch Nachteile, wie man ehrlich sagen muss. Ein Nachteil sind die langen Vorläufe des Verfahrens, die langen Verfahrensdauern und dass man sich sehr früh entscheiden muss für eine Laufbahn im bayerischen öffentlichen Dienst. Jene Hauptschwäche dieses Verfahrens wird beseitigt, indem jetzt die Möglichkeit besteht, an dem Verfahren noch teilzunehmen, auch wenn man sich erst später dazu entschließt, und eben eine zweite Chance zu bekommen. Deswegen ist diese Regelung ausdrücklich zu begrüßen. Gleichwohl möchte ich auch sagen: Das kann immer nur ein erster Schritt sein. Wir müssen uns auch in künftigen Jahren genau anschauen, ob das LPA-Verfahren noch passt und ob weitere Anpassungen notwendig sein werden. Es mag vielleicht sein, dass sich kurzfristig der Fachkräftemangel statistisch irgendwie etwas anders entwickelt. Aber nach den Statistiken zu der Frage, wie sich die Pensionierungswelle vor allem der 2030er-Jahre auswirken wird, stehen wir von einem massiven Demografieproblem, vor allem im öffentlichen Dienst. Deshalb müssen wir hier für die Wettbewerbsfähigkeit alles tun. Besonders freue ich mich über die Änderungen bei Artikel 39 und 40 des Leistungslaufbahngesetzes, über die erleichterte Möglichkeit, auch über sonstigen Qualifikationserwerb ins Beamtenverhältnis zu kommen. Das klingt jetzt alles furchtbar technisch, aber die Regelung, die bisher hier im Gesetz stand, hatte vor allem im kommunalen Bereich massive Auswirkungen. Bestimmte Studiengruppen konnten nur sehr eingeschränkt, angeknüpft an die Hochschulstatistik, verbeamtet werden. Das hat zum Beispiel bei der Landeshauptstadt München dazu geführt, dass man Absolventen des dualen Studiengangs "Public Management" bei der Stadt verbeamten konnte. Das ging aber bei Absolventen des fast parallelen Studiengangs "Bachelor of Law" nicht, weil in der Anlage 1 zu diesem Gesetz die Rechtswissenschaften als Studiengruppe nicht aufgeführt waren. Durch die Abschaffung dieser Anlage 1 und durch die Ausweitung dieser Möglichkeiten können diese dringend benötigten Nachwuchskräfte jetzt auch bei der Stadt München zukünftig verbeamtet werden. Ich denke, das gilt für viele andere Kommunen auch. Hier leisten wir also einen wichtigen Beitrag auch zur Entbürokratisierung. Die Regelungen werden wesentlich einfacher und leichter vollziehbar. Deswegen ist dieses Gesetz ausdrücklich zu begrüßen. (Beifall bei der CSU) Mit der Einvernehmensregelung, einer weiteren Detailregelung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung zu den Beurteilungsrichtlinien, gehen wir bei der Entbürokratisierung einen weiteren wichtigen Schritt. Die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen – das wurde im Vorfeld auch schon mehrfach genannt – ist eine wichtige Maßnahme. Wir müssen die Hinzuverdienstgrenzen der Inflationsentwicklung anpassen. Das erfolgt mit diesem Gesetzentwurf. Wir können auch sehr gut mitgehen bei der Trennung des Amts des Präsidenten der Hochschule für den öffentlichen Dienst von der Fachbereichsleitung. Das ist wirklich eine sehr sinnvolle Maßnahme. Die Aufgaben sind stetig gewachsen. Auch die Hochschule ist in den letzten Jahren extrem gewachsen. Deswegen gehen wir diesen Schritt auch gerne mit. Ich möchte mit dem Appell schließen, möglichst schnell gemeinsam diesen guten Gesetzentwurf zu verabschieden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
