Bernhard Pohl
Herr Präsident, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Streikrecht und zu den Gewerkschaften machen. Das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes als Grundrecht verankert. Das ist auch richtig und wichtig so; denn ein marktwirtschaftliches System, das Ausfluss unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, braucht Arbeitgeber, eine freie Wirtschaft und starke Gewerkschaften. Das Gegenmodell, das sozialistische Modell, kennt keine freie Wirtschaft, sondern nur eine Staatswirtschaft. Logischerweise kennt es auch keine Gewerkschaften; denn die Löhne werden vom Staat festgelegt. Deswegen habe ich beim Begriff "faire Löhne" schon immer so meine Bedenken und Schwierigkeiten. Fair und richtig ist der Lohn, den die Tarifparteien aushandeln. Deswegen ist es richtig und gut – da gebe ich dem Kollegen Arnold ausdrücklich recht –, dass es ein Streikrecht gibt. Aber genauso ist es richtig und gut, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften von diesem Mittel nur sehr sparsam Gebrauch gemacht haben. Nichts anderes steht in dem Antrag "Deutschland soll kein Streikland werden". Das ist einerseits ein Lob für das, was die Tarifparteien in der Vergangenheit getan haben. Andererseits ist es aber auch eine Mahnung, dass eine Abkehr von diesem Prinzip uns allen schadet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ja, die Problematik, die wir jetzt haben, ist eine aktuelle Problematik. Ich verstehe nicht ganz, warum sich der Bayerische Landtag nicht mit den aktuellen Problemen und Themen der Menschen befassen soll. Deswegen ist es auch ein Dringlichkeitsantrag. Genau darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir darüber nachdenken, welche Einflussmöglichkeiten wir als Landesgesetzgeber haben, um die Missstände, die derzeit herrschen – das sehen die allermeisten Menschen in diesem Land so, da befinden wir uns in guter Gesellschaft –, zu beheben. Die Kollegin Post von den GRÜNEN hat darauf hingewiesen, dass es Bundesrecht ist. Aber Sie wissen selber, dass wir in einem föderalen System leben und dass natürlich auch das Land die Möglichkeit hat, über den Bundesrat auf die Bundesgesetzgebung Einfluss zu nehmen. Genau das ist in dieser Situation auch notwendig – deswegen unser Antrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Jetzt sollten Sie mal überlegen und vielleicht auch nachlesen – ich habe es getan –, was im Jahr 2015 die politische Diskussionslage war, als man das Tarifeinheitsgesetz im Bund verabschiedet hat. Man hat es übrigens genau deswegen verabschiedet, um zu regeln, wie man dem unerwünschten Thema, dass eine Spartengewerkschaft ihre Macht ausnutzt – und genau darum geht es hier, die GDL ist eine Spartengewerkschaft –, begegnen kann. Dann hat die damalige Regierung aus Union und SPD das Tarifeinheitsgesetz geschaffen. Ich sage: Auch da sollte man mal kritisch drüberschauen, ob das Gesetz die Ziele wirklich erreicht hat, die man damals angestrebt hat. Übrigens haben Frau Nahles und Herr Hofreiter damals schon davon gesprochen, dass eine Spartengewerkschaft ein Land nicht in Geiselhaft nehmen darf. Die Kritik kam also durchaus auch von Ihrer Seite, und sie war und ist berechtigt. Jetzt kann man natürlich sagen, wir gehen mit der Axt an das Tarifeinheitsgesetz – eine Möglichkeit. Man kann sagen, man soll das Tarifeinheitsgesetz überarbeiten. Ich denke, das ist im Kern der Antrag, der hier vorliegt: Modifizierungen am Tarifeinheitsgesetz. Man kann es aber natürlich auch radikaler machen. Lieber Kollege Pargent, Sie haben vorhin gesagt: Was ist denn das für ein Antrag? Da steht ja nur was von Daseinsvorsorge. – Dieser Begriff ist aus meiner Sicht klar umrissen. Aber Ihnen ist schon klar, Herr Kollege Pargent – er muss gerade telefonieren –, dass ein Dringlichkeitsantrag kein Gesetzentwurf ist. Das heißt, ein bisschen Arbeit müssen die in Berlin schon auch noch machen, indem sie das, was wir in dem Antrag formulieren, entsprechend konkretisieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was fordern wir? – Wir fordern ein vorgelagertes Schlichtungsverfahren. Da kann man jetzt sagen, dass das die Chancen der Gewerkschaft mindert. Aber man muss schon sehen: Wir haben hier nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern bei der Daseinsvorsorge auch die Bevölkerung. Die darf man hier nicht außer Acht lassen. Auch sie hat berechtigte Interessen. Deswegen ist die vorgängige Schlichtung und dann die Information über Streikmaßnahmen mit kurzer Frist von vier Tagen schon notwendig, um größeren Schaden an der Wirtschaft, aber auch an der ganz normalen Bevölkerung, die hier in Mitleidenschaft gezogen wird, zu verhindern. Darüber hinaus haben wir Notfallpläne. Da muss ich schon sagen: Es ist die ureigenste Pflicht eines Parlaments, auch dafür zu sorgen, dass Notlagen nicht eintreten, sondern dass wir ordentlich Abhilfe schaffen können. Der Dringlichkeitsantrag verdient unsere Zustimmung. Ich bitte darum, dass Sie sich Ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Land bewusst werden –
