Holger Grießhammer
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Uns allen steckt Corona noch in den Knochen, insbesondere unseren Kindern und Jugendlichen, aber auch unserer Wirtschaft, hier vorwiegend dem Mittelstand, den Kleinunternehmen und den Solo-Selbstständigen. Unser Staat hat in den Corona-Jahren sehr viele Entscheidungen treffen müssen; einige waren unbequem und haben Spuren hinterlassen. Andere Entscheidungen waren nicht verhältnismäßig; das wissen wir heute. Positiv war: Für unsere Wirtschaft wurden in kürzester Zeit bundesweit über 63 Milliarden Euro, in Bayern von 2020 bis 2022 über 11 Milliarden Euro, bereitgestellt. Der Bund hat die Mittel zur Verfügung gestellt; die Länder, sprich der Freistaat Bayern, haben die Abwicklung übernommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gilt es, das letzte Kapitel der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich abzuschließen. Nach mehrmaligen Fristverlängerungen steht nun auch der 30. März 2024 zur Diskussion. Lieber Herr Kollege von Zobel, wir haben uns bereits vor einigen Wochen in Berlin für eine erneute Fristverlängerung ausgesprochen. Die Signale stehen nun auf dem 30. Juni 2024, wie das die Kollegin gerade ausgeführt hat. Wir hoffen auf einen positiven Bescheid aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Fristverlängerung stehen natürlich auch das Verfahren und der Ablauf der Prüfungen und Rückzahlungen in der Diskussion, für die der Freistaat zuständig ist. Wir fragen: Wann wird die am 6. Juli 2023 angekündigte Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen? (Beifall bei der SPD) In dieser Kommission sollen insbesondere Härten von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen abgewendet werden. Des Weiteren wurde am 18. April 2023 von der Staatsregierung ein Eckpunktepapier verabschiedet, dass eine erleichterte Erlassprüfung vorsieht. Auch hier fehlt uns noch der Sachstand, wie das in der Praxis umgesetzt wurde und noch wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten heute nicht wieder das Bild zeichnen: Die Ampel ist schuld! (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist aber so!) Die Regelungen des Bundes waren im Gegensatz zu denen des Freistaats von Anfang an klar. Bei der Corona-Hilfe handelt es sich um Steuergelder, die von der Reinigungskraft bis hin zum Ministerpräsidenten erwirtschaftet werden. (Zuruf von der AfD: Wie bitte?) Wir dürfen nicht den Eindruck von Willkür erwecken und müssen eine gewisse Transparenz und Klarheit walten lassen, wie das auch sonst bei der Verwendung von Steuergeldern der Fall ist. Im Übrigen: 50 % der überprüften Firmen haben eine Mehrerstattung bekommen. "Prüfung" bedeutet also nicht unbedingt: Ich muss Geld abgeben. Im positiven Fall kann dabei auch mehr Geld herauskommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern sind wir uns heute einig: Die Belastung der prüfenden Dritten, sprich der Steuerberater, ist derzeit noch enorm. Die Frist muss daher nochmals verlängert werden. Deswegen stimmt die SPD-Fraktion diesem Dringlichkeitsantrag zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
