Martina Fehlner
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im März 2023 wurde durch die Rundfunkkommission der Länder der Zukunftsrat für die langfristige Entwicklung und Perspektive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt. Die Vorschläge des Zukunftsrates für die wichtigen und notwendigen Reformen der Sendeanstalten wurden Ende Januar vorgestellt. Sie sollen zu Einsparungen führen und die Akzeptanz der Sender stärken, auch im Hinblick auf die Finanzierung. Diese Empfehlungen, die nicht bindend sind, werden in den nächsten Monaten in allen 16 Länderparlamenten und auch hier im Bayerischen Landtag ausführlich und intensiv diskutiert, bewertet und eingeordnet werden. Ein wichtiges Signal ist aus unserer Sicht das klare Bekenntnis des Zukunftsrates zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Beifall bei der SPD) Er ist unverzichtbar für unsere Demokratie, und das bedeutet: Wir müssen ihn auch demokratiefest reformieren. Einige wichtige, zentrale Punkte und Reformideen möchte ich kurz skizzieren. Richtig ist, dass künftig der Akzent stärker darauf gelegt werden soll, dass die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, also von ARD, ZDF und Deutschlandradio, demokratie- und gemeinwohlorientiert sind. Wir wissen, die tägliche immense Nachrichtenflut, die sich rasant verbreitenden Informationen auf allen Kanälen, allen voran auf Social Media, überfordern viele Menschen. Deshalb sind Regionalität, regionale Themen und der regionale Auftrag in unserer unübersichtlichen Welt wichtiger denn je. Die Landesrundfunkanstalten sollten dies nach der Empfehlung des Zukunftsrates noch stärker als bisher in den Fokus nehmen. Das begrüßen wir nachdrücklich. Gerade der Bayerische Rundfunk ist hier mit seinen sechs Regionalstudios ein gutes Beispiel für bürgernahe Berichterstattung. Hier wird gute Arbeit geleistet. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine weitere zentrale Frage ist: Erreichen die öffentlich-rechtlichen Sender genügend junge Leute? Wir alle kennen die damit verbundenen Herausforderungen. Es gilt, Netflix, Amazon, Spotify und Co. die Stirn zu bieten und einem Generationenabriss entgegenzuwirken. Das analoge Fernsehen, so wie wir es kennen und mit dem viele von uns aufgewachsen sind, bleibt zwar wichtig, die Zukunft sind jedoch On-Demand-Angebote. Hier haben die Sender allerdings noch erheblichen Nachholbedarf. Auch das hat der Zukunftsrat deutlich aufgezeigt. Fazit: Die Medienwelt befindet sich in der Transformation hin zu mehr digitalen Angeboten im Netz mit Streamingportalen, Videoinhalten auf Webseiten, Podcasts oder eben auch Audiotheken. Auch dies hat der Zukunftsrat in seinem Gutachten hervorgehoben. Diesem veränderten Nutzerverhalten müssen die Anstalten Rechnung tragen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Gesellschaft zur Entwicklung und zum Betrieb einer gemeinsamen technologischen Plattform nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit gründen. Mehr Gemeinschaftsprogramm sowohl im Fernsehen bei den dritten Programmen als auch im Hörfunk soll Einsparungen bringen und Mehrfachstrukturen abbauen. Die Kompetenzzentren sind hier auch ein gutes, wichtiges Signal; sie sind positiv zu sehen. Am vergangenen Freitag hat die KEF, die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 58 Cent auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Damit liegt der Betrag unterhalb der Bedarfsmeldungen der Sendeanstalten. (Zuruf: Hört, hört!) Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist fest in unserem Grundgesetz verankert. Das muss auch so bleiben, auch die Finanzierung dieses rechtssicheren, staatsfernen Systems. Halten wir fest: Im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag wurde den Sendern rechtlich die Möglichkeit der Flexibilisierung gegeben, sie können Reduzierungen bei ihren Spartenprogrammen vornehmen. Davon haben sie bisher allerdings nicht genügend Gebrauch gemacht. Die finanziellen Auswirkungen der Reformideen des Zukunftsrates und der Reformvorschläge der Rundfunkkommission sollen jetzt noch durch ein zusätzliches Sondergutachten –
