Andreas Winhart
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, man merkt es, der Ton wird rauer und die Kritik an Herrn Lauterbach umso berechtigter. Wir sprechen heute über den Antrag der SPD-Fraktion betreffend Di-n-hexyl-Phthalate. Es handelt sich um einen sehr bemerkenswerten Antrag. Das Thema ist überhaupt nicht neu. Bereits Ende der 2000er-Jahre und Anfang der 2010er-Jahre haben die GRÜNEN zum Thema Erotikartikel und Schadstoffe eine Kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Es ist nichts Neues, dass Kinderspielzeug aus China oder anderen Ländern belastet ist. Wir haben uns in der EU dafür entschieden, diese Stoffe – jeder kennt sie noch aus dem Chemieunterricht und weiß, überall dort, wo ein Benzolring dranhängt, ist das für den eigenen Körper gefährlich – in den verschiedenen Produkten ab dem 27. Februar 2023 zu verbieten. Das ist jetzt knapp ein Jahr her. Wir alle wissen, dass es zu einer Schädigung der Föten, vor allem hinsichtlich der männlichen Geschlechtsorgane, kommen kann. Es kann aber nicht nur zu einer Schädigung von Kindern kommen, sondern auch zu Schäden im Alter; da besteht die Gefahr von Diabetes, Bluthochdruck, Fettleibigkeit, Adipositas usw. Der Stoffwechsel des menschlichen Körpers wird also stark beeinträchtigt. Deswegen ist es gut, dass dieser Stoff verboten wurde. Wir haben es nun mit einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zu tun, der nichts anderes als einen Bericht fordert, meine Damen und Herren. Es werden weder Lösungen vorgetragen noch Konzepte präsentiert. Man will nur einen Bericht. Wir sind grundsätzlich für Transparenz. Deswegen werden wir uns enthalten. Wir sind der Auffassung, dass man mehr daraus hätte machen können. Der SPD-Antrag bezieht sich ausschließlich auf Kinder. Seien Sie mir nicht böse, aber hier ist eine gewisse Gefühlsduselei dabei. Von Di-n-hexyl-Phthalat sind auch ganz viele Erwachsene betroffen, und es gibt zahlreiche Risikogruppen. Es trifft also alle und nicht nur Kinder. Ich weiß nicht, warum man im Antrag der SPD explizit auf Kinder abgestellt hat. Das verstehe ich nicht. In der Antragsbegründung steht, dass dieser Stoff beispielsweise in Sonnenschutzmittel auftaucht. Das können wir bestätigen, da wir das nachrecherchiert haben. Aber diese Gefahr betrifft eben nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Das hat jeder gemerkt, der heute zum Thema nachrecherchiert hat, weil vielleicht die Kenntnisse aus dem Chemieunterricht nicht mehr so präsent waren. Im Antrag finden sich größtenteils dieselben Formulierungen wie bei Wikipedia, das spricht nicht gerade für die Qualität dieses Antrags. Meine Damen und Herren, Sie schreiben selbst in Ihrem Antrag, dass das Umweltbundesamt dazu noch recherchiert. Es laufen also Recherchen durch das Umweltbundesamt und nicht nur durch das LGL. Meine Damen und Herren, deswegen wäre es doch sinnvoll, erst mal die Recherchen des Bundesamtes abzuwarten und keine bayerischen Mittel aufzuwenden. Falls die Ergebnisse der Recherchen ungenügend sein sollten, kann man immer noch nachsteuern. Es liegen sicherlich irgendwelche Erkenntnisse vor, über die wir uns freuen. Eine Anfrage hätte es sicherlich auch getan. Dafür brauchen wir keinen Dringlichkeitsantrag. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. (Beifall bei der AfD)
