Jörg Baumann
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete! Der Anlass für unseren Dringlichkeitsantrag heute ist ein sehr ernster: Faesers 13-Punkte-Plan gegen das Grundgesetz. Wir alle wissen zwar, dass die AfD draufsteht, doch gemeint sind alle. Es betrifft Vereine, Unternehmer, Gastwirte, Parteien, Vereinigungen und jeden einzelnen Bürger in diesem Land. Ich möchte gerne einige Punkte durchgehen, habe allerdings bei den Forderungen der SPD-Innenministerin einmal das Wort "AfD" eingesetzt und möchte mal schauen, wie Sie darauf reagieren. Stellen wir uns also vor, die AfD setzt den Verfassungsschutz künftig ein, um verdächtige Bürger in ihrem unmittelbaren Umfeld anzuschwärzen, Vermieter, Freunde, Familie und Vereine werden als verfassungsfeindliche Oppositionelle gemeldet. Zu Recht würde man einen Verstoß gegen Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar." monieren. – Stellen wir uns vor, die AfD setzt den Verfassungsschutz künftig ein, um oppositionelle Veranstaltungen zu unterbinden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das hättet ihr wohl gern!) Gewerbetreibenden und Gastwirten wird die Konzession entzogen bzw. das Gewerbe untersagt. Zu Recht würde man den Verstoß gegen Artikel 8 des Grundgesetzes monieren: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." – Stellen wir uns vor, die AfD setzt den Verfassungsschutz künftig, um Kritik als Verhöhnung zu werten. Zum Beispiel würde ein AfD-Innenminister Folgendes sagen: Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. – Dann stellen wir uns vor, die AfD setzt den Verfassungsschutz ein, um nicht strafbare Gedanken zu verfolgen. Zu Recht würde hier ein Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern […].", moniert werden. (Beifall bei der AfD) Wir stellen uns vor, die AfD sorgt dafür, dass niemand, der an oppositionelle Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, sich darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben. Zu Recht würde man hier einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis und das Persönlichkeitsrecht, welches sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt, monieren. Was können wir nun also aus all diesen Forderungen der Regierung ableiten? – Wir können niemanden zwingen, die AfD demokratisch zu behandeln. Wir können sie nur zwingen, immer totalitärere Maßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der AfD) Ich möchte Ihnen noch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts mitgeben, das erste von 1958: "Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt […]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist […]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt […]." Wem dieses Urteil zu alt ist, es gibt auch noch eines von 2018: "Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat." (Toni Schuberl (GRÜNE): Aber ihr seid Verfassungsfeinde!) "Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte […]." Wir bitten daher im Namen unseres Grundgesetzes und der geltenden Rechtsprechung: Machen Sie sich auf Bundes- und Landesebene für die Verhinderung dieses 13-Punkte-Plans stark! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Kollege Holger Dremel für die CSU-Fraktion.
