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Ursula Sowa

GRÜNE 22.02.2024 Sitzungen 19/11

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade waren wir uns noch einig – ich beziehe mich auf die Debatten von heute Morgen –, dass wir uns an jedem Tag im Jahr gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Hass stellen müssen. Das war Konsens im Hause. Ich meine, heute diesen Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang zu diskutieren, ist doch sehr interessant. Dieser Gesetzentwurf firmiert unter einem ganz falschen Titel. Er suggeriert, dass irgendein Kulturgesetz geändert werden soll. Die Änderung der Bayerischen Bauordnung muss hier herhalten. Leider müssen wir heute erleben, dass der Bayerische Landtag missbraucht wird, um Angst zu verbreiten und Vorurteile gegen Menschen islamischen Glaubens zu schüren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie nichts anderes, als Menschen anderen Glaubens auszugrenzen. Der Gesetzentwurf ist im Wesentlichen ein Aufguss Ihres Gesetzentwurfes aus der letzten Legislaturperiode. Das war im März 2019. Ich musste zu diesem Thema leider schon einmal sprechen. Frau Scharf – schade, dass sie nicht mehr da ist – hat dazu auch schon ihren Beitrag geleistet. Für mich als neue Abgeordnete war damals sehr interessant, dass alle vier demokratischen Parteien – damals war die FDP noch dabei – gegen diesen unsäglichen Antrag zusammengehalten haben. Ich will auch begründen, warum. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht; das ist Gott sei Dank in unserer Verfassung verankert. Dieses Recht umfasst auch das Recht, die dafür notwendigen Gebäude errichten zu dürfen. In Ausgestaltung des Bauplanungsrechtes nennt deshalb § 1 Absatz 6 Nummer 6 des Baugesetzbuchs Belange der Kirchen und Religionsgemeinschaften; diese sind immer wieder abwägungsrelevant. Das hat Herr Bausback sehr gut zusammengefasst. Eine solche Regelung ist in der Bauordnung vorgesehen, aber sie fällt nicht in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers; wenn, dann wäre das auf Bundesebene zu regeln. Wir haben bereits Artikel 8 der Bayerischen Bauordnung. Darin ist alles geregelt. Wenn jemand ein Minarett bauen will, wird abgewogen, dann kann die Kommune entscheiden, und das ist gut so. Wir brauchen keine Neuerung. Was Sie hier vorlegen, zeigt: Die AfD und ihre hetzerische Politik sind tatsächlich eine Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das möchte ich hier festhalten. (Beifall bei den GRÜNEN) Mit Ihrem Minarettverbot für ganz Bayern – nichts anderes verbirgt sich dahinter – wollen Sie ein Exempel statuieren. Ein Minarettverbot ist das Allerletzte, was unsere Gesellschaft braucht. Mit Ihrem Antrag spalten Sie unsere Gesellschaft. Das lehnen wir zutiefst ab. (Zuruf von der AfD: Sie haben nicht zugehört!) Nun noch ein Wort an Herrn Köhler, der aus meinem Wahlkreis kommt. Ich komme auch aus Bamberg, wo es sehr viele Kirchtürme gibt. (Zuruf von der AfD) Sollten unsere drei vorhandenen Moscheen ein Minarett beantragen, würde ich mich auf die Diskussion in unserem Bausenat freuen. Ich bin mir sicher, dass wir eine architektonisch gute und verträgliche Lösung finden würden. (Florian Köhler (AfD): Also sind Sie für Minarette!) Ich bin selbstverständlich dafür, dass, sollte ein Bauantrag für eine Moschee kommen, immer individuell entschieden wird, ob ein Minarett passt und wie das Minarett gestaltet wird. Dazu stehe ich. (Beifall bei den GRÜNEN)

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